Sperrzeit und Anrechnung Abfindung?
Hallo! Ich bräuchte bitte Tips zur Arbeitslosensperre bzw. Abfindungsanrechnung!
Wenn ich mich per Aufhebungsvertrag mit meinem Chef einige, gibt es doch eine Sperrzeit! Wenn mich mein Arbeitgeber kündigt, nicht! Wenn mich mein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, und fristgerecht kündigt, dann wird diese nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet? Wenn mich mein Arbeitgeber nicht fristgerecht (auch beim Aufhebungsvertrag) kündigt, wird die Abfindung angerechnet.
Habe ich das so richtig verstanden, oder stimmt etwas nicht???
Danke tom
Community-Antworten (1)
08.10.2006 um 16:50 Uhr
mrymen, das ist genau das, was auch ich aus SGB III § 143a herauslese.
Hier gibt es auch noch Antworten zur Abfindung: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
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