Hallo, ich war seit 2001 freigestellter Betriebsratsvorsitzender einer Baufirma mit 330 mitarbeiter. Bei der letzten BR-Wahl bin ich völlig überraschend in der konstituierenden Sitzung nicht wiedergewählt worden. Wir hatten eine Listenwahl. Meine Liste hat 187 Stimmen bekommen. Die 2 Liste (vom Arbeitgeber ins Spiel gebracht) bekam 60 Stimmen.
3 mitarbeiter (Angestellte) meiner Liste und 2 Angestellte der 2 Liste haben gegen mich gestimmt. Jetzt hatte die IGBAU die Möglichkeit die BR-Wahl anzufechten in diese für "Nichtig" erklären zu lassen. Da der Wahlvorstand erhebliche Fehler gemacht hat die zu Nichtigkeit führen müssen. Die IGBAU hat mich als Zeuge benannt was auch Richtig ist, denn ich wusste von den Fehlern da ich selber im Wahlvorstand war. Nachdem die Klageschrift in der Fitma eingegangen ist hat mich der Arbeitgeber, nachdem mir mein Telefon und Rechner weggenommen würde mit sofortiger Wirkung freigestellt. Ich bin aber zum stellvertretenden BR-Vorsitzender gewählt worden. Ich habe am nächsten Tag umgehend die IGBAU aufgesucht umd mit Hilfe eines Anwalts meine Rückkehr in die Firma erreicht. Der Anwalt hat der Firma ein Fax zukommen lassen indem sie aufgefordert wurde die maßnahme sofort rückgängig zu machen, ansonsten würde eine einstweilige Verfügung zum arbeitsgericht gehen. Darauf hin darf ich jetzt wieder zur Arbeit gehen. Ob mein Rechner und Telefon wieder installiert ist, kann ich noch nicht sagen. Denn der arbeitstag fängt erst morgen wieder an. Meine Frage: hätte der Betriebsratsvorsitzende nicht sein Grämium sofort zur einer außerordentlichen BR-Sitzung einberufen müssen? Der BR Vorsitzende hatte vom Arbeitgeber über die maßnahme gegen mich eine schriftliche Info erhalten. Wenn ich Richtig informiert bin hätte der BR. sofort einen Strafantrag gegen den Arbeitgebr einleiten müssen nach §119 BetrVG. Wie ist eure Meinung hierzu, der hat einer von euch auch schonmal soetwas erlebt.