Wir haben im Mai unseren neuen Betriebsrat gewählt. Da ich als neuer Betriebsratsvorsitzender nun erster Ansprechpartner für unseren Chef bin, haben wir/ich ihm eine Kopie des Protokolles von der konstituierenden Sitzung zukommen lassen. Da wir bisher keinen JAV hatten, aber nun viele Azubis danach gefragt hatten, haben wir auf der Sitzung beschlossen, das wenn die Nachfrage der Auszubildenden vorhanden ist eine/n JAV Vertreter im Oktober dieses Jahres wählen zu lassen. Dies haben wir auch auf der Protokollliste angegeben. Jetzt war der Geschäftsführer bei mir und hat mich gefragt warum, weshalb wir das wollten wir würden uns doch selber schwächen. Hab darauf hin nur gemeint, das ich das nicht als Schwächung des Betriebsrates ansehe sondern als Wunsch der Auszubildenden. Er meinte dann nur er wolle mal damit beschäftigen und gegebenenfalls verhindern das es eine JAV Gebe. Kann er das verhindern? Wenn nein in welchem § BetrVG steht irgendwas?