JAV Wahlen noch in diesem Jahr? Was ist, wenn die JAV sich dagegen sperrt?
Wie ich hier in diesem Forum klären konnte, müssen in diesem Jahr wieder die JAV Wahlen stattfinden. Nun will die JAV keine Wahlen durchführen. Sie ist im Mai 2007 gewählt worden. Somit besteht sie länger als ein Jahr und müsste neu wählen, um in den regelmäßigen Turnus zu kommen. Sie wollen erst wieder im Mai 2009 wählen. Ist das Rechstens? Wir sind eine kleine Gemeinde, somit fondet für uns das Personalvertretungsgesetz NRW Anwendung. Wer weiß Rat? Kann man die JAV nicht doch irgendwie zwingen? Wir haben immer Probleme mit der JAV. Die Vorsitzende versucht ein wenig Macht auf die Azubis auszüben.
Community-Antworten (5)
28.10.2008 um 10:30 Uhr
@Lancelot Was habt ihr euch denn da rangezogen;-) Süss.
Wenn die Amtszeit in §23 Abs2 LPVG NW geregelt ist...kann dann das was eure JAV "will" rechtens sein?
Was diskutiert ihr da eigentlich?
§57 LPVG ... Wahlvorstand bestimmen...und eine Wahl durchführen. Bei so einer JAV wäre es mir an deiner Stelle ein "Vergnügen" selbst im Wahlvorstand zu sein.
28.10.2008 um 10:32 Uhr
Hallo, eine JAV Wahl ist kein Wunschkonzert! Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit sind im BetrVG §64 festgelegt. Für eventuelle Ausnahmen kann man sich im § 13 BetrVG schlau machen. Ich sehe da aber keine veranlassung ausserhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeiten zu wählen.
28.10.2008 um 10:32 Uhr
@Tafelrunde § 64 BetrVG aus dem Kommentar: Die Wahl der JAV wird alle 2 Jahre durchgeführt. Als einheitlicher Wahlzeitraum ist die Zeit vom 01.10 bis 30.11 festgelegt worden. Außerhalb des einheitlichen Wahlzeitraums findet die Wahl einer JAV statt, wenn für sie einer der Tatbestände des § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 gegeben ist. Durch den Hinweis auf § 13 Abs. 3 wird sichergestellt, dass auch in den Fällen, in denen die Wahl der JAV außerhalb des einheitlichen Wahlzeitraums durchgeführt wird, die nächste Wahl wieder in den gesetzlich vorgeschriebenen Wahlzeitraum fällt.
28.10.2008 um 10:43 Uhr
Und jetzt eine Übersetzung ins Personalvertretungsgeetz NRW.
28.10.2008 um 11:42 Uhr
Hi,
ihr habt doch sicher einen Personalrat,dieser beruft doch den Wahlvorstand,da kann sich die JAV noch so quer stellen.
Gruss
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