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Notwendige Informationen für ein Ersatzmitglied

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BestPlacetoWork
Nov 2016 bearbeitet

Welche Rechte zur Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats haben die Ersatzmitglieder wenn sie vorübergehend (vertretungsweise für ein Vollmitglied) zur BR Mitgliedern werden? Das Ersatzmitglied wird ja im Vertretungsfall sehr kurzfristig zur BR Sitzung geladen. Bekommt es dann nur die Tagesordnung oder müsste ihm nicht auch sämtliches Material zur Verfügung gestellt bekommen, die nötig sind, um die auf der Tagesordnung benannten Punkte verstehen und mitentscheiden zu können? Z.B. auch Einsicht in die personellen Einzelmaßnahmen (Versetzungen, Einstellungen, Kündigungen), die im Gremium abgehandelt werden? Manche TOPs machen ja auch die Einarbeitung in über Wochen dauernde Diskussionsprozesse notwendig.

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Community-Antworten (3)

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DerAlteHeini

04.06.2010 um 22:41 Uhr

BestPlacetoWork Wenn das Ersatzmitglied stellvertretend tätig wird, hat es genau die Rechte die du "angeschrieben" hast. Selbst eine persönliche Freistellung ist möglich um dich auf die Sitzung umfassend vorzubereiten. Die Freistellung könntest du selber entscheiden und brauchst keine Erlaubnis des Vors. oder des Gremiums BR.

B
BestPlacetoWork

04.06.2010 um 22:58 Uhr

Herzlichen Dank an DerAlteHeini! Aus welchem Paragraphen geht denn hervor, dass das Ersatzmitglied Zugriff auf alle Informationen bekommen soll? Die Situation mit den Ersatzmitgliedern finde ich nicht besonders breit im BetrVG abgehandelt... und ja auch aufwendig für den einladenden Vorsitzenden.

P
paula

05.06.2010 um 23:09 Uhr

das eingeladende Ersatzmitglied muss sich schon selber kümmern. Es ist nicht Aufgabe des Vorsitzenden und die Infos für das geladene Ersatzmitglied aufzuarbeiten. Daher hat der Vorsitzende keinen Aufwand

Besondere Vorschriften bedarf es für das nachrutschende Ersatzmitglied nicht. Er ist in dem AUgenblick BRM und die für diese geltende §§ des BetrVG gelten

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