Welche Rechte zur Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats haben die Ersatzmitglieder wenn sie vorübergehend (vertretungsweise für ein Vollmitglied) zur BR Mitgliedern werden? Das Ersatzmitglied wird ja im Vertretungsfall sehr kurzfristig zur BR Sitzung geladen. Bekommt es dann nur die Tagesordnung oder müsste ihm nicht auch sämtliches Material zur Verfügung gestellt bekommen, die nötig sind, um die auf der Tagesordnung benannten Punkte verstehen und mitentscheiden zu können? Z.B. auch Einsicht in die personellen Einzelmaßnahmen (Versetzungen, Einstellungen, Kündigungen), die im Gremium abgehandelt werden? Manche TOPs machen ja auch die Einarbeitung in über Wochen dauernde Diskussionsprozesse notwendig.