Erstellt am 04.06.2010 um 20:41 Uhr von DerAlteHeini
BestPlacetoWork
Wenn das Ersatzmitglied stellvertretend tätig wird, hat es genau die Rechte die du "angeschrieben" hast. Selbst eine persönliche Freistellung ist möglich um dich auf die Sitzung umfassend vorzubereiten. Die Freistellung könntest du selber entscheiden und brauchst keine Erlaubnis des Vors. oder des Gremiums BR.
Erstellt am 04.06.2010 um 20:58 Uhr von BestPlacetoWork
Herzlichen Dank an DerAlteHeini!
Aus welchem Paragraphen geht denn hervor, dass das Ersatzmitglied Zugriff auf alle Informationen bekommen soll? Die Situation mit den Ersatzmitgliedern finde ich nicht besonders breit im BetrVG abgehandelt... und ja auch aufwendig für den einladenden Vorsitzenden.
Erstellt am 05.06.2010 um 21:09 Uhr von paula
das eingeladende Ersatzmitglied muss sich schon selber kümmern. Es ist nicht Aufgabe des Vorsitzenden und die Infos für das geladene Ersatzmitglied aufzuarbeiten. Daher hat der Vorsitzende keinen Aufwand
Besondere Vorschriften bedarf es für das nachrutschende Ersatzmitglied nicht. Er ist in dem AUgenblick BRM und die für diese geltende §§ des BetrVG gelten