Hallo Marli,
da Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit haben, müsste man die Frage andersherum stellen:
Wann kann ein Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
Antwort: wenn die berühmten betrieblichen Belange dagegenstehen.
Genaueres steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz, insbesondere §8 (4).