Leistungszulage statt Gehaltserhöhung
Hatte vor 1er Woche das Gespräch mit meinem Chef bezüglich der Gehaltserhöhung nach 1 Jähriger Zugehörigkeit, erstmal 4 Monate verspätet, und jetzt habe ich meine Abrechnung bekommen und dort steht Leistungszulage statt mehr Gehalt -.-*
Darf der das einfach so ich mein wenn er bock hat kann er mir das zum nächsten Gehalt ja wieder streichen Quasi wenn er Lust dazu hat oder im nen Furz Quer steckt -.-...
Irgendwer ne Idee ? Im AV steht unter Leistungszulage nur Urlaubsgeld und der Jahresbonus aber nichts bezüglich Gehaltserhöhungen zum mal dies meine zweite ist und da war es auch nicht so
Community-Antworten (4)
30.06.2021 um 09:54 Uhr
Was für ein Entgeltsystem habt ihr? Tarifvertrag?
Was war vereinbart? Entgelterhöhung oder Wechsel in einer anderen Entgeltgruppe? Gab es was schriftliches dazu? Grundsätzlich bekommst du doch mehr Geld?
30.06.2021 um 14:30 Uhr
Moin,
sowas ist z.B. bei unserer Geschäftsführung auch ein beliebtes Mittel. Anstelle einer Gehaltserhöhung (die dann permanent wirksam wäre) wird eine Zulage gewährt (die man grundsätzlich auch wieder streichen kann, da sie i.d.R. mit irgendeine mehr oder weniger konstruierten Tatsache verknüpft wird (zusätzliche Tätigkeit etc.).
In fast 100% der Fälle war es bei uns aber auch so, dass das nach 2 Jahren oder so dann zu einer permanenten Gehaltserhöhung geführt hat..
Wichtig für euch, falls ihr als Betrieb nicht tarifgebunden seid: Das Mitbestimmungsrecht des §87 BetrVG in Fragen der Entlohnungsgrundsätze ist in solchen Fällen umfassend, und basiert auf einer Art "Topfprinzip". D.h. der AG entscheidet mitbestimmungsfrei über die Gesamthöhe des Vergütungstopfes, der BR ist allerdings, was die Vergütungsgrundlagen (d.h. die Mechanismen, nach denen die Verteilung des Topfes berechnet wird) in der MItbestimmung.
Details findest du in den Kommentierungen zum 87er z.B. im Fitting.
30.06.2021 um 23:31 Uhr
@Erbsenzähler
Also TV gibt es nicht, ist ein Ganz normaler AV ein wechsel der Entgeldgruppe ist auch nicht gewesen, lediglich eine Normale Gehaltserhöhung wir vor 6 Monaten auch und da hat mein Chef das auch nicht so gemacht....
Vermutlich versucht er bei mir Druckaufzubauen damit ich nicht in Elternzeit gehe ^^ denn das Passt ihm gar nicht fing auch direkt an alles maadig zu reden und mit Gerichtsurteilen die es nicht gab zu drohen und ich würde alles verlieren, ich könne stattdessen aber entweder 6 Stunden Tage oder ebend 4 Tage wochen wählen bei knapp 600 Netto Weniger -.-*
Schriftlich :-D sorry aber ja es gibt so genannte Schmierzettel weil wir bei Chef gesprächen immer alles mitschreiben müssen was er sagt bei gefühlt 400 Wörtern ohne Punkt und komme sehr schwer ^^ aber Es Hieß Gehaltserhöhung und nicht Leistungszulage.
Dieses kam ins Spiel als er meinte er könnte mir auch entgegen kommen und mir extra Geld zukommen lassen als Leistungszulage damit ich nicht in Elternzeit gehe. Dazu die worte Ich hätte 2 Familien die zuhause und die auf der Arbeit und ich sollte mir gut überlegen welche mir wichtiger wäre -.-* unmöglich normal direkt was neues Suchen aber naja ^^
@ Fitting
Einen BR haben wir leider nicht aber es ist meines Wissens nach doch nicht einmal Rechtens ? §306, 307 BGB gibt vieles dazu im Internet wo auch Gerichtsurteile Quasi dem AG auf die Finger gehauen haben.
Aber ich finde sowas muss nicht das Arbeitsklima ist spitze nur mein Chef der Schießt immer mit irgend einer Kacke durch....
Habe demnach also auch nicht grade lust mit meinem Chef das auszudiskutieren :D aber einfach nur Abwarten und hoffen das es Nächsten Monat wieder drauf ist habe ich auch nicht.... Zumal Mein Chef weiß das ich auf die Gehaltserhöhung angewiesen bin da ich mr sonst etwas Neues suchen darf dank dem Jugendamt....
Danke erstmal für eure Antworten den 87er werde ich mir mal durchlesen :)
02.07.2021 um 11:46 Uhr
Moin,
der 87er ist aber für dich nicht relevant, weil es bei euch keinen BR gibt. Ohne BR sehe ich da sehr wenig Möglichkeiten für dich. Das ist alles Individualrecht, und du musst das mit deinem Arbeitgeber verhandeln. Was er bei der letzten Gehaltserhöhung gemacht hat spielt jetzt keine Rolle mehr.
Beim §306/307 BGB geht es um allgemeine Geschäftsbedingungen, nicht um Arbeitsverträge. Ist also ebenfalls nicht relevant.
Wie groß ist eigentlich dein Betrieb, d.h. wie viele Angestellte gibt es?
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