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Sitzungsprotokoll - Unterschriftsdatum ?

K
kanufahrer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bezüglich des Sitzungsprotokolls ist es so, dass wir in der letzten Legislaturperiode das protokoll immer erst in der Folgesitzung nach Beschlussfassung zum Protokoll unterschrieben haben. Wir haben jetzt einen neuen Vorsitzenden, der das erste mal im BR ist und kein Wissen über die BR-Arbeit besitzt. Er verfasst nun das Sitzungsprotokoll unterschreibt es in seinem Büro; lässt es von jemanden anderen mitunterschreiben, scannt es ein und versendet das Protokoll per mail ein Tag nach der betreffenden Sitzung. Meine Frage: Ist das so korrekt ? Soll das Protokoll nicht erst in der Folgesitzung nach Beschlussfassung unterschrieben werden ? Freu mich auf eure Antworten !

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Community-Antworten (2)

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PTNetty

03.06.2010 um 11:44 Uhr

Hallo Kanufahrer

Das Protokoll muss nur vom BRV (oder Stellvertreter in Abwesenheit) und dem Protokollführer unterschrieben sein. Das kann durchaus mal ein und die selbe Person sein. Betriebsratsvorsitzender - Unterschrift Protokoll - Unterschrift In der Folgesitzung wird das Protokoll dann von den BRMs in der Sitzung nur noch verabschiedet. Das Protokoll selbst muss auch nicht zwingend ein Erstellungsdatum tragen, es muss sich nur auf die Sitzung vom .... beziehen. Die BRMs unterschreiben nur die mit dem entsprechenden Datum versehene Anwesenheitsliste, in die sie sich auch selber handschriftlich eingetragen haben, zur jeweiligen Sitzung

Gruß PT Netty

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DerAlteHeini

04.06.2010 um 02:08 Uhr

PTNetty Die Sitzungsniederschrift ist vom Vors., im Vertretungsfall vom Stellvertreter und einem Betriebsratsmitglied zu unterzeichnen. Eine Verabschiedung oder Genehmigung der Sitzungsniederschrift in einer Betriebsratssitzung wird vom Gesetz nicht verlangt. Hat ein Betriebsratsmitglied Einwände gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift,kann es eine schriftlich Gegendarstellung verfassen, was dann der Sitzungsniederschrift beigefügt werden muss.

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