Erstellt am 29.06.2021 um 08:32 Uhr von BRSB
liegen Beschwerden der Beschäftigten vor?
Erstellt am 29.06.2021 um 08:47 Uhr von Matze
Naja, ein Vorbild wird er nicht sein. Als BR könnt Ihr ihn auf seine Selbstgefährdung hinweisen, sollte die GF auf die Idee kommen, ihn als verzichtbar zu erklären, könnt Ihr schon im Voraus überlegen, wie Ihr Euch für ihn einsetzt. Denn er ist sicher AN gemäß §5 BetrVG.
Wenn ein Abteilungsleiter derart seine Arbeit verrichtet, dann würde ich eher an Burnout, private Probleme oder ähnliches denken. Euer Kollege gefährdet seine Anstellung nachhaltig!
Erstellt am 29.06.2021 um 11:23 Uhr von RudiRadeberger
Das ist für mich eine Frage der Leistungskontrolle, bzw. Leistungsbeurteilung. Und damit doch meiner Meinung nach nicht Aufgabe des BR.
Erstellt am 29.06.2021 um 11:38 Uhr von moreno
Wenn wir alle Vorgesetze die nichts taugen würden entlassen würden wären ja 70 % nicht mehr da ;-)