wir haben einen neuen betriebsrat von 7 mitgliedern gewählt.ein gewähltes mitglied ist jedoch längerfristig erkrankt und der einzige nachfolgekandidat will nicht in den betriebsrat nachrücken.
frage:müssen wir dann unter umständen neuwahlen anberaumen wenn wir nur 6 ratsmitglieder sind aber 7 vorgeschrieben sind.