Übernahme nach Befristung
Hallo zusammen, die Befristung des Arbeitsvertrages eines Mitarbeiters läuft in einigen Monaten aus. Von der Personalabteilung wurde ihm mündlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt. Allerdings stellen sich hier die Arbeitskollegen quer. Sie sehen durch ihn keine wirkliche Unterstützung der Arbeit in ihrer Abteilung. Wie sollen wir vom BR reagieren, wenn wir um Zustimmung zur Einstellung gebeten werden?
Community-Antworten (9)
28.06.2021 um 23:14 Uhr
Wenn es einen Widerspruchsgrund nach § 99 BetrVG gibt widersprecht ihr der Einstellung oder auch nicht. Ihr könnt auch die Meinung der Kollegen dem Arbeitgeber mitteilen oder ihr lasst es bleiben. Durch Abstimmung erfährt ihr wie ihr euch verhalten sollt.
29.06.2021 um 09:53 Uhr
Wie sieht den der oder die Vorgesetzte das ganze? Vielleicht sollten die Kolleginnen und Kollegen mal mit dem Vorgesetzten sprechen und ihn informieren. Bei uns finden am Ende der Probezeit bzw. bei Übernahme immer Gespräche zwischen AN und AG statt, indem solche Dinge auch angesprochen werden. Als BR habt ihr schlechte Karten. Wie Catweazle geschrieben habt, entweder Widerspruch nach § 99 BetrVG oder die Möglichkeit eines Gespräch mit dem Vorgesetzten führen und ihn auf den Unmut der restlichen Kollegen hinweisen.
29.06.2021 um 16:48 Uhr
Es sieht aus, als wolle man den MA halten. Nachdem sich die eigentlich vorgesehene Abteilung negativ zur Übernahme geäußert hat wurde die Kollegin einer anderen Abteilung angesprochen, ob sie sich eine Unterstützung vorstellen könne. Ein abschließendes Gespräch soll am Donnerstag stattfinden. Die Kollegin hat um Unterstützung durch ein BR-Mitglied gebeten.
30.06.2021 um 11:03 Uhr
Das ist echt blöd für den Kollegen. Die PA hätte mit der Ankündigung an den Mitarbeiter warten sollen und erst einmal Rücksprache halten. Nun nach der mündlichen Ankündigung zu sagen "nee, doch nicht, die Kolleg:innen wollen dich nicht haben", ist sicher nicht spaßig.
01.07.2021 um 12:07 Uhr
da AV auch gelten wenn sie mündlich erfolgen, hat die Kollegin jetzt quasi bereits einen unbefristeten AV. Das scheint ja auch nicht angezweifelt zu werden. Da der BR davon weiß, kann er jetzt nur noch prüfen, ob die PA diese mündliche Zusage ausgesprochen hat und ob die PA dazu berechtigt war. (davon würde ich als MA ausgehen, dass die PA dazu berechtigt ist)
Der BR kann jetzt ja nicht anfangen und gegen geltendes Recht handeln.
In wieweit der BR sich dann an die PA wendet, weil die Anhörung nicht stattgefunden hat, steht auf einem anderen Blatt, darf aber nicht zum Nachteil der Kollegin ausgelegt werden. Das ist dann ein Problem der PA bzw der Firma.
02.07.2021 um 09:41 Uhr
@ Reife Immer abwägen, was genau von wem gesagt wurde: ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass Menschen nicht immer das verstehen was gesagt wird und viel in Aussagen hineininterpretieren. Wenn der Personalsachbearbeiter mal eben äußert: "mit deiner Entfristung? da sehe ich keine Probleme, das klappt bestimmt. Ist hiermit kein AV zustande gekommen.
Grundsätzlich sollte der BR einer Einstellung aber wirklich nur nach Gründen aus § 99 widersprechen. Das die Kollegen aus der Abteilung lieber jemand anderen haben möchten ist nicht wirklich ein Grund.
02.07.2021 um 10:22 Uhr
Zitat xyz68: "Grundsätzlich sollte der BR einer Einstellung aber wirklich nur nach Gründen aus § 99 widersprechen."
Der BR kann die Zustimmung nur verweigern wenn einer der sechs(!) Verweigerungsgründe vorliegt, die im § 99 BetrVG aufgeführt sind. Diese Aufzählung ist abschließend. Ein "sollte" gibt es hier nicht.
02.07.2021 um 10:52 Uhr
Nur gut das der Gesetzgeber diesen "Nasenfaktor" nicht mit im BetrVG mit im BetrVG mit aufgenommen hat. Wenn dem so wäre könnte man Betriebstäte gleich abschaffen. Demokratie ist gut, aber nur so lange das kein anderer zu Schaden kommt. Die Belegschaft sollte sich dann eher Gedanken machen was sie tuen können um den MA besser zu intrigieren. Und der BR ist angehalten sich an Gesetze zu halten und nicht an Meinungen. @Relfe Stellt ein AG hier ein AG etwas in Aussicht ist das nicht Rechtsverbindlich.
02.07.2021 um 12:28 Uhr
@xyz68 ich hatte doch geschrieben: ....ob die PA diese mündliche Zusage ausgesprochen hat und ob die PA dazu berechtigt war...
darin enthalten war doch die Fragestellung: wurde eine Zusage ausgesprochen und war die PA dazu berechtigt ?
@Dummerhund da möchte ich Dir nicht "vehement" widersprechen, sehe das aber ein wenig MA-freundlicher. Wenn die PA einem MA etwas in Aussicht stellt, dann ist das erstmal für den MA als "Zusage" zu werten, ggf wurden an die "Zusage" Bedingungen geknüpft. Von Bedingungen wurde nichts erwähnt, deshalb würde ich das als Zusage werten, weil es eben per Gesetz nicht schriftlich erfolgen muss. Und "Unzulänglichkeiten" der PA werte ich nicht zu Lasten der MA, wobei mir klar ist wenn der AG sich quer stellt, dann muss der MA damit vor Gericht und das beweisen. Das wird im allgemeinen schwierig, aber in diesem Fall scheint ja der BR und die Kollegen von der mündlichen Zusage zu wissen
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