Sitzung GL-BR
Hallo liebe Mitstreiter, laut Anfrage der GL möchte diese gerne bei den Sitzungen den Leiter Personal (Jurist) dabei haben. Muss der BR dieses zulassen oder kann er es verneinen. Danke
Community-Antworten (9)
02.06.2010 um 17:51 Uhr
Natürlich kann der BR verneinen, kommen darf nur wer eingeladen wurde. Der BR hat während den Sitzungen und während Betriebsversammlungen das Hausrecht !
02.06.2010 um 17:55 Uhr
@PeterTH Bei welchen Sitzungen?
@Taurus Mal ganz ehrlich, warum sollte der BR verneinen? Das sind Info Veranstaltungen (zumindest sehe ich das so) und wenn die GL hier eine fachkundige Person dabei haben möchte, warum nciht? Dann läd der BR auch einen ein ;-) Manchmal hat sowas durchaus Charm, da einige Dinge wirklich auf den kleinen Dienstweg geregelt werden könnten...
02.06.2010 um 18:06 Uhr
Wer bei der BR-Sitzung dabei ist bestimmt der BR. Leiter Personal ist da ja oft sehr sinnvoll, da die GL ja viele Sachen eh mit dem Personaler abklären muß bzw. vieles was den BR beschäftigt den Personaler angeht. Bei Abstimmungsfragen oder ähnliches müssen sie eh raus. Also warum nicht.
02.06.2010 um 18:09 Uhr
Vannelle Ich denke aber, dass es sich um die Monatsgespräche handelt ;-)
02.06.2010 um 18:21 Uhr
@DonJohnson Wenn der BR zu den Monatsgespräch einlädt ist ja die gleiche Situation. Wenn die GL einlädt kann sie ja dabei haben wen Sie will, wenn es dann Unklarheiten gibt kann der BR ja seinerseits dann einen Anwalt befragen oder einladen. Ich glaube nicht das Du jedes Mal einen Sachverständigen (um den es in der Frage eigentlich nicht unbedingt geht) zu einem allgemeinen Monatsgespräch einladen kannst. Kostenpunkt je nach Anwalt 1000€ Tagessatz.... Sachverständige kommen dann, wenn wirklich was am kochen ist.(Sozialplan, Witschaftsprüfung ect...)
02.06.2010 um 19:03 Uhr
Tja, wenn es ein Anwalt der GEW ist... oder der Sek.... Hmmmm....
02.06.2010 um 19:15 Uhr
Der BR lädt den AG und in fast allen Unternehmen nehmen gerade die Leiter Personal die AG-Aufgaben wahr.... daher habe ich ein Problem damit den AG (bzw. seinen Vertreter) hier rauszuwerfen
und der BR kann nicht einfach einen Anwalt beauftragen. Die Grenzen des § 40 BetrVG sind eng und bei § 80 BetrVG brauche ich die Zustimmung des AG
02.06.2010 um 19:28 Uhr
@leidender Nicht? Wetten?
02.06.2010 um 20:54 Uhr
... möchte diese gerne bei den Sitzungen ...
Also sind das wohl nichtöffentliche Betriebsratssitzungen. Dazu kann eingeladen werden, wer gebraucht wird, nicht wen die GL gerne dabei haben möchte.
Sonst könnt ihr doch gleich die Sitzung im Chefzimmer machen, mit dem Chef zusammen selbstverständlich. Und wenn die Personaler freundlich sind, führen sie auch gleich das Protokoll.
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