Erstellt am 02.06.2010 um 15:51 Uhr von Taurus
Natürlich kann der BR verneinen, kommen darf nur wer eingeladen wurde. Der BR hat während den Sitzungen und während Betriebsversammlungen das Hausrecht !
Erstellt am 02.06.2010 um 15:55 Uhr von DonJohnson
@PeterTH
Bei welchen Sitzungen?
@Taurus
Mal ganz ehrlich, warum sollte der BR verneinen? Das sind Info Veranstaltungen (zumindest sehe ich das so) und wenn die GL hier eine fachkundige Person dabei haben möchte, warum nciht? Dann läd der BR auch einen ein ;-)
Manchmal hat sowas durchaus Charm, da einige Dinge wirklich auf den kleinen Dienstweg geregelt werden könnten...
Erstellt am 02.06.2010 um 16:06 Uhr von Vannelle
Wer bei der BR-Sitzung dabei ist bestimmt der BR.
Leiter Personal ist da ja oft sehr sinnvoll, da die GL ja viele Sachen eh mit dem Personaler abklären muß bzw. vieles was den BR beschäftigt den Personaler angeht.
Bei Abstimmungsfragen oder ähnliches müssen sie eh raus. Also warum nicht.
Erstellt am 02.06.2010 um 16:09 Uhr von DonJohnson
Vannelle
Ich denke aber, dass es sich um die Monatsgespräche handelt ;-)
Erstellt am 02.06.2010 um 16:21 Uhr von Vannelle
@DonJohnson
Wenn der BR zu den Monatsgespräch einlädt ist ja die gleiche Situation.
Wenn die GL einlädt kann sie ja dabei haben wen Sie will, wenn es dann Unklarheiten gibt kann der BR ja seinerseits dann einen Anwalt befragen oder einladen. Ich glaube nicht das Du jedes Mal einen Sachverständigen (um den es in der Frage eigentlich nicht unbedingt geht) zu einem allgemeinen Monatsgespräch einladen kannst. Kostenpunkt je nach Anwalt 1000€ Tagessatz....
Sachverständige kommen dann, wenn wirklich was am kochen ist.(Sozialplan, Witschaftsprüfung ect...)
Erstellt am 02.06.2010 um 17:03 Uhr von DonJohnson
Tja, wenn es ein Anwalt der GEW ist... oder der Sek.... Hmmmm....
Erstellt am 02.06.2010 um 17:15 Uhr von leidender
Der BR lädt den AG und in fast allen Unternehmen nehmen gerade die Leiter Personal die AG-Aufgaben wahr.... daher habe ich ein Problem damit den AG (bzw. seinen Vertreter) hier rauszuwerfen
und der BR kann nicht einfach einen Anwalt beauftragen. Die Grenzen des § 40 BetrVG sind eng und bei § 80 BetrVG brauche ich die Zustimmung des AG
Erstellt am 02.06.2010 um 17:28 Uhr von DonJohnson
@leidender
Nicht? Wetten?
Erstellt am 02.06.2010 um 18:54 Uhr von Tanzbär
> ... möchte diese gerne bei den Sitzungen ...
Also sind das wohl nichtöffentliche Betriebsratssitzungen.
Dazu kann eingeladen werden, wer gebraucht wird, nicht wen die GL gerne dabei haben möchte.
Sonst könnt ihr doch gleich die Sitzung im Chefzimmer machen, mit dem Chef zusammen selbstverständlich. Und wenn die Personaler freundlich sind, führen sie auch gleich das Protokoll.