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Urlaub Azubi

S
Starsearcher
Nov 2016 bearbeitet

Haben da ein Problem! Unsere Auszubildende hat noch alten Urlaub! Sie wird aber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen! Jetzt möchte man Ihr den Resturlaub auf Basis des Auzubilohnes ausbezahlen! Sie möchte den Urlaub aber lieber nehmen! Kann sie den Urlaub nicht einfach mit rüber nehmen! Steht das irgendwo?

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Community-Antworten (6)

G
geploeg

02.06.2010 um 16:04 Uhr

Wenn ein Tarif nichts anderes regelt, was ich nicht glauben könnte weil welche Gewerkschaft würde derartiges unterschreiben, kann sie den Urlaub "mitnehmen". Urlaub darf nur abgegolten werden, wenn er auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Eine Übernahme nach der Ausbildung wird hier wie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesehen.

R
rolfo

02.06.2010 um 16:39 Uhr

Das sehe ich nicht ganz so. Das Ausbildungsverhältnis endet erst mal. Es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Der Urlaubsanspruch aus dem Ausdbildungsverhältnis soll mit dem Lohn daraus abgegolten werden und das danach entstehende Arbeitsverhältnis wird normal abgerechnet. Ich finde das so korrekt.

G
geploeg

02.06.2010 um 16:50 Uhr

L
leidender

02.06.2010 um 17:58 Uhr

sprechen wir über aktuellen Urlaub oder Urlaub aus 2009? Wenn es alter ist ist er eigentlich verfallen (Ausnahme Rechtssprechung wegen Krankheit nach EuGH) und die AN kann froh sein, wenn sie Geld dafür bekommt

K
Kölner

02.06.2010 um 20:38 Uhr

@Starsearcher Es gelten im Auslernjahr die Regelungen, dass das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13. Wochen bezahlt wird. Achja: Und der AzuBi muss 18 Jahre alt sein.

R
ridgeback

03.06.2010 um 06:34 Uhr

@Starsearcher, hat der Auszubildende seinen vollen Urlaubsanspruch bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses noch nicht erhalten und schließt sich ein Arbeitsverhältnis direkt an, so ist der noch nicht erfüllte Urlaub nicht abzugelten, sondern in dem bestehenden Arbeitsverhältnis zu erfüllen.

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