Erstellt am 02.06.2010 um 14:04 Uhr von geploeg
Wenn ein Tarif nichts anderes regelt, was ich nicht glauben könnte weil welche Gewerkschaft würde derartiges unterschreiben, kann sie den Urlaub "mitnehmen".
Urlaub darf nur abgegolten werden, wenn er auf Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Eine Übernahme nach der Ausbildung wird hier wie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesehen.
Erstellt am 02.06.2010 um 14:39 Uhr von rolfo
Das sehe ich nicht ganz so. Das Ausbildungsverhältnis endet erst mal. Es wird ein neuer Vertrag geschlossen.
Der Urlaubsanspruch aus dem Ausdbildungsverhältnis soll mit dem Lohn daraus abgegolten werden und das danach entstehende Arbeitsverhältnis wird normal abgerechnet.
Ich finde das so korrekt.
Erstellt am 02.06.2010 um 14:50 Uhr von geploeg
Das sieht dieser Anwalt aber anders:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=16620&
Erstellt am 02.06.2010 um 15:58 Uhr von leidender
sprechen wir über aktuellen Urlaub oder Urlaub aus 2009? Wenn es alter ist ist er eigentlich verfallen (Ausnahme Rechtssprechung wegen Krankheit nach EuGH) und die AN kann froh sein, wenn sie Geld dafür bekommt
Erstellt am 02.06.2010 um 18:38 Uhr von Kölner
@Starsearcher
Es gelten im Auslernjahr die Regelungen, dass das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13. Wochen bezahlt wird.
Achja: Und der AzuBi muss 18 Jahre alt sein.
Erstellt am 03.06.2010 um 04:34 Uhr von ridgeback
@Starsearcher,
hat der Auszubildende seinen vollen Urlaubsanspruch bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses noch nicht erhalten und schließt sich ein Arbeitsverhältnis direkt an, so ist der noch nicht erfüllte Urlaub nicht abzugelten, sondern in dem bestehenden Arbeitsverhältnis zu erfüllen.