Haben da ein Problem! Unsere Auszubildende hat noch alten Urlaub! Sie wird aber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen! Jetzt möchte man Ihr den Resturlaub auf Basis des Auzubilohnes ausbezahlen! Sie möchte den Urlaub aber lieber nehmen! Kann sie den Urlaub nicht einfach mit rüber nehmen! Steht das irgendwo?