Verlängerung Probezeit in der Berufsausbildung?
Ist -abweichend von den Vorschriften des BBiG- eine Verlängerung der Probezeit mit einem AZUBI ( mit dessen ausdrücklicher Zustimmung !!) über den Zeitraum von 4 Monaten hinaus möglich ? Wenn ja: wessen Zustimmung bedarf es hierzu ? Hintergrund: der AG ist kurz davor, dem AZUBI gegenüber die ordentliche Kündigung innerhalb der 4 - monatigen Probezeit auszusprechen. Wir haben Bedenken angemeldet und sind der Auffassung, dass aufgrund unglücklicher Umstände der Probezeitraum zu kurz für eine Behebung angemerkter Moniten war. Im Sinne einer " letzten Chance" wäre die Verlängerung um einen weiteren, wenn nicht sogar 2 Monate sehr sinnvoll und absolut im Interesse des AZUBI. Ich habe den § 20 als Schutzbestimmung für den Azubi interpretiert. Insofern wäre es im Ergebnis nicht dem Sinn enstsprechend, wenn diese Bestimmung "gegen" den Azubi wirkt.
Community-Antworten (2)
25.11.2006 um 14:17 Uhr
Würde gerne wissen, welche Kü-Gründe gegen den Azubi die Kündigung rechtfertigen sollen! Ist eine ordnungsgemäße Anhörung durch den BR erfolgt?
25.11.2006 um 14:39 Uhr
migu, wenn für Euch der §20 BBiG gilt, dürfte die IHK bzgl. des Ausbildungsvertrages involviert sein. Da sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, sich über die 4 Monatsregelung hinwegzusetzen. Nehmt als BR Kontakt mit einem der Ausbildungsberater auf und fragt einmal pauschal nach alternativen Möglichkeiten.
P.S. Wenn die Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen wurde, z.B. auf Grund einer Erkrankung, so kann sie um diesen Zeitraum verlängert werden. Da jede wesentliche Vertragsänderung der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu melden ist, ist auch hier eine dementsprechende Mitteilung erforderlich.
Verwandte Themen
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Falsche Eingruppierung
ÄlterHallo zusammen, ich arbeite in einem Unternehmen welches vor ca. 3-4 Jahren von einem großen Konzern gekauft/ übernommen wurde. Alle Arbeitsverträge wurden übernommen und angepasst, nur meiner nicht.
erste JAV-Wahl ---- Wahlberechtigte, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind?
ÄlterWir (BR) wollen die Wahl unseres ersten JAV einleiten. Wahlberechtigt sind ja alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsau
erste JAV-Wahl ---- Wahlberechtigte, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind?
ÄlterWir (BR) wollen die Wahl unseres ersten JAV einleiten. Wahlberechtigt sind ja alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsau
Probezeit Verlängerung
ÄlterGuten morgen zusammen. Ich hatte die Frage vor kurzem schon gestellt, habe auch gute Antworten bekommen. Nun habe ich weitere Infos. Ein Mitarbeiter ist im Oktober 2014 in unsere Firma angefangen, l