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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerung Probezeit in der Berufsausbildung?

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Ist -abweichend von den Vorschriften des BBiG- eine Verlängerung der Probezeit mit einem AZUBI ( mit dessen ausdrücklicher Zustimmung !!) über den Zeitraum von 4 Monaten hinaus möglich ? Wenn ja: wessen Zustimmung bedarf es hierzu ? Hintergrund: der AG ist kurz davor, dem AZUBI gegenüber die ordentliche Kündigung innerhalb der 4 - monatigen Probezeit auszusprechen. Wir haben Bedenken angemeldet und sind der Auffassung, dass aufgrund unglücklicher Umstände der Probezeitraum zu kurz für eine Behebung angemerkter Moniten war. Im Sinne einer " letzten Chance" wäre die Verlängerung um einen weiteren, wenn nicht sogar 2 Monate sehr sinnvoll und absolut im Interesse des AZUBI. Ich habe den § 20 als Schutzbestimmung für den Azubi interpretiert. Insofern wäre es im Ergebnis nicht dem Sinn enstsprechend, wenn diese Bestimmung "gegen" den Azubi wirkt.

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Community-Antworten (2)

E
Elora.Dana

25.11.2006 um 14:17 Uhr

Würde gerne wissen, welche Kü-Gründe gegen den Azubi die Kündigung rechtfertigen sollen! Ist eine ordnungsgemäße Anhörung durch den BR erfolgt?

F
Fayence

25.11.2006 um 14:39 Uhr

migu, wenn für Euch der §20 BBiG gilt, dürfte die IHK bzgl. des Ausbildungsvertrages involviert sein. Da sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, sich über die 4 Monatsregelung hinwegzusetzen. Nehmt als BR Kontakt mit einem der Ausbildungsberater auf und fragt einmal pauschal nach alternativen Möglichkeiten.

P.S. Wenn die Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen wurde, z.B. auf Grund einer Erkrankung, so kann sie um diesen Zeitraum verlängert werden. Da jede wesentliche Vertragsänderung der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu melden ist, ist auch hier eine dementsprechende Mitteilung erforderlich.

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