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Erhöhung von Teilzeit auf Vollzeit

S
Sylwana
Jun 2021 bearbeitet

Hallo,

folgender Sachverhalt : Die Arbeitnehmerin kam nach der Elternzeit in Teilzeit wieder (20 Stunden). Sie hatte vor der Schwangerschaft einen Vollzeit Platz. Die Teilzeit war auf 1 Jahr befristet. Nach diesem Jahr möchte die AN auf 25 Stunden erhöhen. Der Vorgesetzte möchte dies nicht und argumentiert, er hätte keine Arbeit für die AN. Als die AN in Elternzeit ging, hat er nämlich eine Vertretung unbefristet eingestellt. Er beabsichtigt die AN in eine andere Abteilung zu schicken. Ist das rechtens?

Danke LG Julia

27502

Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

28.06.2021 um 16:25 Uhr

Die AN'in hat einen Rechtsanspruch auf Arbeitsvertrags gemäße Beschäftigung. Nicht mehr nicht weniger. DA müsste man jetzt erst einmal prüfen was ab wann vereinbart war 8Vollzeit, Teilzeit etc) Und ob eine Versetzung in eine andere Abteilung AV mäßig möglich ist.

Rückkehr aus der Elternzeit heisst nicht - ich bekomme "meinen alten Schreibtisch" wieder. Und kann dann da auch weniger Stunden machen. Wenn ein AG das vernünftig begründen kann und es gem. AV möglich ist - kann die Versetzung durchaus rechtens sein.,

C
Catweazle

28.06.2021 um 18:15 Uhr

Der Anspruch auf Stundenreduzierung aus § 8 TzBfG besteht ja vielleicht.

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