PC Arbeitsplatz mit 2 Bildschrimen Anfoderungen an die Bildschirme
Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang Punkt 6.2 findet man nur sehr grobe Daten. Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte: (1) Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. (4) Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein. Wenn ich den ganzen Tag vor einem Bildschirm sitze, was ist angemessen? Mich würde interessieren, da wir an den PC Arbeitsplätzen oft 2 Bildschirme verwenden, diese aber völlig unterschiedlich sind. Oft ein 22 Zoll und ein 19Zoll (alter quatratischer) Bildschirm mit ganz unterschiedlichen Auflösungen und Hz. Die Kurzsichtigkeit nimmt an PC Arbeitsplätzen zu! Gibt es genauere Angaben was hier gut und richtig ist? Er meinte zu mir, es ist doch ein 22Zoll Monitor da, das genügt doch für eine Arbeitsgröße. Könnt ihr mir da weiter helfen. Danke
Community-Antworten (5)
11.02.2021 um 11:44 Uhr
Bring es doch mal in den ASA ein oder wende dich an euren Sicherheitsingenieur und Betriebsarzt.
11.02.2021 um 11:51 Uhr
Leider hat unserer Betriebsarzt bisher nur sehr schwammig gemeint das die Bildschirme zu klein sind für die auszuführende Aufgabe (17 Zoll bzw.19 Zoll). Daher war die Arbeitgeber Reaktion, naja bei 2 vorhanden Bildschirmen einer 22 und einer kleiner, erfüllt ja der Größere die Mindestanforderung und damit wäre es doch okay. Ich sitze selbst vor dieser Bildschirmkonstellation und finden den Wechsel beim Schauen sehr anstrengend. Leider habe ich aber keinen schriftlichen Anhaltspunkte gefunden zu dem Thema 2 Bildschirme... gibt es da etwas?
11.02.2021 um 12:26 Uhr
Arbeitsschutz unterliegt der Mitbestimmung, also hier könnt ihr prima ansetzen. Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung dazu? Zur Not fragt doch mal bei eurer Berufsgenossenschaft nach.
hier gibts einiges dazu: https://www.ergo-online.de/ergonomie-und-gesundheit/hardware/bildschirm/artikel/anforderungen-an-die-ergoshynomie-von-bildschirmen/
11.02.2021 um 15:28 Uhr
ich finde diese Broschüre dazu immer recht hilfreich. Das Konstrukt, was ihr da habt erscheint seltsam. Zumindest wenn die Bildschirme gleichzeitig genutzt werden sollen https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Bildschirm_und_Bueroarbeit/DGUV_Information_215_410_Bildschirm-_und_Bueroarbeitsplaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=23
11.02.2021 um 18:36 Uhr
Was hat den die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) in dieser Frage ergeben? Wurde überhaupt eine qualifizierte Beurteilung durchgeführt?
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