Abteilungsversammlung ohne Wissen des BR
Hallo, ein BR-Mitglied hat ohne Wissen des BR mehrere Abteilungsversammlungen während der Arbeitszeit durchgeführt, ohne dass der BR etwas davon gewusst hat. Dieses Mitglied hat dabei u. a. über personelle Einzelmaßnahmen (namentlich) aus der letzten BR-Sitzung sowie über den augenblicklichen Stand einer BV, die vor dem Abschluss steht berichtet. Was kann dem BR-Mitglied jetzt passieren bzw. wie verhält sich der BR, um nach außen glaubwürdig dazustehen.
Vielen Dank für Euere Antwort. LG, Steffen
Community-Antworten (2)
02.06.2010 um 10:12 Uhr
Hier müssen wir wohl erstmal eines klarstellen: Betriebsversammlung, Abteilungsversammlung, Belegschaftsversammlung, was auch immer sind Worte die man in je nach Situation gern verwendet, ohne auf die rechtliche Definition bezug zu nehmen.
Fakt ist, Betriebsversammlungen bzw. Abteilungsversammlungen führt der BR als Gremium offiziell durch. Dazu ist auch der AG zu laden (§43 BetrVG).
Was kann dem BR-Mitglied jetzt passieren?
Was Euer BR-Kollege gemacht hat kann man vielleicht Abteilungsversammlung nennen, rechtlich war es aber auf jeden Fall keine, sondern vielleicht ein Meeting der Kollegen OHNE RECHTLICHEN ANSPRUCH, sprich: Wenn der AG davon Wind bekommt kann es MASSIV Ärger geben. Duldet der AG derartige Meetings ist das sein Problem. Witzigerweise kann der AG dem BRM trotz dieses Fehlverhaltens nicht wirklich an den Karren fahren, sein AMT erlaubt ihm durchaus mit Kollegen Gespräche zu führen. Die KOLLEGEN hingegen müssten sich bei dem AG abmelden, und wenn er dann nicht reagiert duldet er das ganze wohl auch. Haben sie sich aber NICHT abgemeldet kann der AG die Kollegen abmahnen..... Zur Kündigung reichts mit Sicherheit nicht, i.d.R. wird der AG nicht mit Kanonen nach Spatzen schießen sondern klarstellen das er derartige Meetings nicht duldet.
Dieses Mitglied hat dabei u. a. über personelle Einzelmaßnahmen (namentlich) aus der letzten BR-Sitzung sowie über den augenblicklichen Stand einer BV, die vor dem Abschluss steht berichtet.
Das ist so weit sein gutes Recht, solange er
- nicht gegen §99 (1) Satz 3 BetrVG verstoßen hat
- nicht gegen einen Geheimhaltungsbeschluß des BR verstoßen hat
- seine BR-Kollegen nicht diffamiert.
wie verhält sich der BR, um nach außen glaubwürdig dazustehen?
Ganz einfach: Klärt das unter Euch! Beschließt was ihr tun wollt. Tips kann ich Euch nicht geben, Eure Reaktion hängt ganz von der Situation ab.
- Klärt mit Eurem AG wie er zu derartigen Meetings steht (falls nötig)
- Macht unter Euch aus, was BRM erzählen dürfen und was nicht (wobei ihr keinem BRM verbieten könnt über die BR-Arbeit zu reden, solange nicht Geheimnisse (des BR, des AG, der AN) betroffen sind)
- etc.
02.06.2010 um 14:14 Uhr
Hallo, ich frage mich wie der Kollege das angestellt hat ohne dass andere Betriebsratsmitglieder davon Wind bekamen???
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