Erstellt am 01.06.2010 um 20:29 Uhr von Tanzbär
Erstellt am 02.06.2010 um 08:40 Uhr von rkoch
> Weil um 11 Uhr kann ich nicht so das ich nicht teilnehmen kann
Im rechtlichen Sinne gibt es diesen Fall gar nicht! Wenn die Sitzung um 11 Uhr ist, dann hat das BRM die PFLICHT zu dieser Sitzung zu erscheinen. Der AG DARF darauf keinen Einfluss nehmen er MUSS vielmehr alle Voraussetzungen schaffen, damit das BRM an der Sitzung teilnehmen KANN. Kommt der AG dieser Pflicht nicht nach begeht er eine BEHINDERUNG der BR-Arbeit.
Allerdings SOLL der BRV VERSUCHEN die Sitzungstermine so zu legen, das betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt werden. Aber das wird mit zunehmender Zahl der BRM immer schwieriger. Man kann es halt nicht allen Recht machen.
Ansonsten hat Tanzbär schon den richtigen Hinweis gegeben......