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Sprechzeiten des Betriebsrates

L
Ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

Um den Arbeitsablauf nicht zu stören, soll ein Teil der Lagermitarbeiter, die über Headsets Ware kommissionieren, in Absprache mit dem Vorgesetzten, bei Bedarf Termine beim Betriebsrat machen. Ist das so zulässig? Sollten die MA nicht ungehindert Zugang zum BR haben dürfen?

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

01.06.2010 um 17:46 Uhr

Ich finde die Idee nicht mal so schlecht, dann kann sich auch der BR darauf einrichten dass nicht gerade zur selben Zeit 10 Mann bei ihm vor der Tür stehen. Wenn die Kollegen dadurch nicht behindert werden den BR aufzusuchen, warum nicht. Abmelden müssten sie sich ja sowieso.

D
DonJohnson

01.06.2010 um 17:49 Uhr

Mich irritiert die Absprache - was bedeutet das, dass der Vorgesetzte sagen kann: nee - jetzt nciht?

M
mimimiami

01.06.2010 um 19:14 Uhr

Don Johnson

du glaubst doch wohl nicht im Ernst, daß jeder Mitarbeiter jederzeit, wann er lustig ist, alles liegen und stehen lassen kann, um den Betriebsrat auzusuchen ?

Natürlich braucht es da Absprachen Natürlich muß sich der An vorher abmelden und natürlich kann der AG (Vorgesetzte) auch mal sagen, nein, geht jetzt nicht, sondern erst später wenn entsprechende betriebliche Belange zu berücksichtigen sind

K
Kulum

02.06.2010 um 09:56 Uhr

nanana, ganz schön weit aus dem fenster und so.

dann kann also bei euch der chef oder vorgesetzte die MA im zweifel auch auf nach der arbeit vertrösten? ist das bei euch auch mit dem gang auf s klo so? grundsätzlich ja zu den betrieblichen belangen, aber ob das ein vorgetzter entscheiden darf? eher nicht

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