Sprechzeiten BR
Sprechstunden Betriebsrat
Der BR hat feste Sprechzeiten eingerichtet und den Kollegen und der GL diese Sprechzeiten mitgeteilt. Wir sind keine freigestellten BR-Mitglieder und arbeiten weiter, sofern während der Sprechzeiten kein Kollege auf uns zukommt.
Die GL mahnt nun an, dass nach BetrVG §39 Abs. 1, Satz 2, die Sprechzeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen sind. Wie dürfen wir das verstehen?
Es erscheint mir unlogisch, da ich als BR-Mitglied jederzeit meine Arbeit für BR-Tätigkeiten unterbrechen darf - somit also die Entscheidungshoheit beim BR-Mitglied liegt. Warum sollten wir dann die Sprechzeiten mit dem AG abstimmen?
Danke für eine Aufklärung.
Community-Antworten (8)
13.08.2010 um 17:51 Uhr
...weil es im Gesetz steht?
13.08.2010 um 21:58 Uhr
Beschließen gar keine Sprechstunde machen, und immer ist ein Ansprechpartner da^^
Oder kennt jemand einen AG der mit der Einigungsstelle BR Sprechzeiten durchsetzt?
Gruß target
14.08.2010 um 01:15 Uhr
Target
welche Glaskugel hat Dir veraten, dass sie überhaupt ein freigestelltes BRM haben, dass immer da sein kann???
Denn über die BR-Größe und ob es überhaupt eine Freistellung/ Freistellungsanspruch gibt hat er nichts geschrieben.
14.08.2010 um 01:41 Uhr
@pfeilenbogen
...da ich als BR-Mitglied jederzeit meine Arbeit für BR-Tätigkeiten unterbrechen darf ... darum ...Beschließen gar keine Sprechstunde machen, und immer ist ein Ansprechpartner da...
Nix Glaskugel... Logik:-)
14.08.2010 um 15:23 Uhr
Immie
Bei allgemeinen Gesprächen welche zeitlich nicht dingend sind könnte der Arbeitsrichter dieses anders sehen.
Weiter muss auch ein BRM sich so rechtzeitig abmelkden, dass der AG entsprechend disponieren kann. Wenn der AG bei der Abmeldung eine Organisationsproblematik beschreibt, nach der das BR-Mitglied für die Zeit der beabsichtigten BR-Tätigkeit unabkömmlich ist und betriebsbedingte Gründe eine zeitliche Verlegung der BR-Arbeit verlangen. In diesem Fall muss das BR-Mitglied prüfen, ob und inwieweit die BR-Aufgabe aufgeschoben werden kann. Ist diese dringlich, hat es dies dem AG darzulegen (BAG, a. a. O.; ErfK-Eisemann, a. a. O.; Ohm/Rudolph, a. a. O.). (DKK § 37)
Also, so einfach wie es hier dargestellt wird ist es nun einmal nicht. Bitte solche Gesprächsbedarfe nicht mit einer außerordentlichen Sitzung verwechseln.
Weiter beim "normalen" AN ist es weiter grundsätzlich anders. Der kann eben nicht einfach einmal seinen Arbeitsplatz am Band oder Hochofen verlassen und sagen, ich gehe zum BR und die gesamte Produktion ist gefährdet. Er kann also nicht sagen "Chef ich habe einmal eine Frage an den BR und muss daher meine Arbeit unterbrechen". Dann könnte der Chef sagen, ich habe ein Problem mit Dir, wegen Verletzung deiner arbeitsvertraglichen Pflichten und muss daher nun einmal über arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung/ Kündigung) nachdenken.
14.08.2010 um 15:38 Uhr
@pfeilenbogen
So wie du strickst, mußt du eine Frau sein.
...Bitte solche Gesprächsbedarfe nicht mit einer außerordentlichen Sitzung verwechseln... Wer macht das denn? Geht das?
...Weiter beim "normalen" AN ist es weiter grundsätzlich anders. Der kann eben nicht einfach einmal seinen Arbeitsplatz am Band oder Hochofen verlassen und sagen, ich gehe zum BR und die gesamte Produktion ist gefährdet.... Wann darf er deiner Meinung nach denn zum Betriebsrat?
...Er kann also nicht sagen "Chef ich habe einmal eine Frage an den BR und muss daher meine Arbeit unterbrechen"... Nein? Kann er nicht?
...Dann könnte der Chef sagen, ich habe ein Problem mit Dir, wegen Verletzung deiner arbeitsvertraglichen Pflichten und muss daher nun einmal über arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung/ Kündigung) nachdenken...
Sagen kann der Chef viel.
Du widersprichst deiner eigenen Argumentation. Wenn der Arbeitnehmer nur unter schwierigsten Bedingungen seinen Arbeitsplatz verlassen kann, um den BR aufzusuchen... was würden ihm starre Sprechstunden dann bringen? Dann doch lieber ein flexiebler BR.
Erst darf nach deiner Aussage das BRM seinen Arbeitsplatz nicht verlassen. Dann der Arbeitnehmer auch nicht. Wann fängt denn bei dir die Behinderung der BR Arbeit an?
Das ist Krampf. Wenn
14.08.2010 um 16:36 Uhr
Immie
..machen wir es doch einmal umgekehrt, wo siehst Du das Recht, dass ein AN einfach die Arbeit unterbrechen darf um zum BR zu gehen.
Vor allem ohne vorherige Absprache mit dem AG/ Vorgesetzten?
14.08.2010 um 16:52 Uhr
@pfeilenbogen Siehst du das ist dein Problem... du interpretierst, ...sagst wahr ohne Glaskugel, ....bastelst Antworten auf Fragen die nie gestellt wurden, ..drehst und wendest alles um Recht zubehalten,... gehst auf Behauptungen ein, die niemand behauptet hat.......
...Vor allem ohne vorherige Absprache mit dem AG/ Vorgesetzten?... Wer hat davon gesprochen? Gar niemand nicht!
Kauf dir mal einen Farbkasten, es gibt mehr als Weiß und Schwarz.
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