Sprechstunden Betriebsrat

Der BR hat feste Sprechzeiten eingerichtet und den Kollegen und der GL diese Sprechzeiten mitgeteilt. Wir sind keine freigestellten BR-Mitglieder und arbeiten weiter, sofern während der Sprechzeiten kein Kollege auf uns zukommt.

Die GL mahnt nun an, dass nach BetrVG §39 Abs. 1, Satz 2, die Sprechzeiten mit dem Arbeitgeber abzustimmen sind. Wie dürfen wir das verstehen?

Es erscheint mir unlogisch, da ich als BR-Mitglied jederzeit meine Arbeit für BR-Tätigkeiten unterbrechen darf - somit also die Entscheidungshoheit beim BR-Mitglied liegt. Warum sollten wir dann die Sprechzeiten mit dem AG abstimmen?

Danke für eine Aufklärung.