Hallo,

wir vom GBR wollen in einer Filiale die selbst keinen Betriebsrat hat, eine Betriebsversammlung abhalten.

Ziel ist es natürlich dort Wahlen einzuleiten.

Jetzt hat unsere Geschäftsleitung mit einem schreiben die durchführung, mit Hinweis der Nichtzuständigkeit, untersagt.

Weiß jemand hier ein Urteil oder ähnliches zum argumentieren?