Wie lange darf bei der Inventur gearbeitet werden??
Hallo erstmal! Ich bin seit kurzem BR und in ganz naher Zukunft steht die Jahresinventur an. Lt. GL sieht die Arbeitszeit an diesem Tag wie folgt aus: Markt ist für den Verkauf bis 16.00 Uhr geöffnet und ab dann beginnt die Inventur. Gibt es für Inventuren Ausnahmeregelungen was die tägl. Arbeitszeit betrifft?? Ich konnte darüber bisher nichts finden.
Ich bin für jeden heißen Rat dankbar.
Community-Antworten (1)
31.05.2010 um 01:50 Uhr
Schaust Du in §7 ArbZG, dann findest Du, dass tariflich abweichende Regelungen getroffen werden können.
Im EinzelhandelsTV NRW ist z.B. dann (nur) eine Regelung für Teilzeitbeschäftigte drin. Ansonsten gelten in Bezug auf die tägliche Arbeitszeit und Ausgleichszeiträume grundsätzliche die Regeln des §3 ArbZG oder eines Tarifvertrages.
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