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Sozialplan/Einstellungen

T
Tolik
Jun 2021 bearbeitet

Nach Sozialplan wurden aus einer Abteilung 4 Personen entlassen und mit einer Aufhebungsvertrag Abgeschlossen, zur gleich hat AG den Arbeitsplatz Ausgeschrieben wo die 5 Personen Beschäftigt waren.

Darf AG sowas machen???

19605

Community-Antworten (5)

C
celestro

24.06.2021 um 12:24 Uhr

Der Sozialplan wurde mit dem BR verhandelt?

R
Relfe

24.06.2021 um 12:38 Uhr

kommt drauf an: wenn der neue MA die Stelle des MA bekommt, der per Aufhebungsvertrag gegangen ist, dann könnte das ok sein, aber nur: wenn sich die über Sozialplan entlassen MA für diesen Arbeitsplatz nicht hätten qualifizieren lassen

also könnte, hängt aber von Details ab. Da muss man jetzt ganz genau hinschauen und ggf. die Einstellungszusage verweigern.

aber eigentlich hätte das schon während der Sozialplanverhandlungen abgeklärt werden können oder nicht?

M
Matze

24.06.2021 um 12:41 Uhr

Wurde denn gekündigt (aus betriebl. Gründen)? Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung, sondern eine Einigung zwischen AG und AN. Es sei denn, die Auflösungsverträge wurden unter Vortäuschung falscher Tatsachen erstellt. Dann könnten die Vertragspartner (ehem. AN) klagen.

U
UdoWoe

24.06.2021 um 12:56 Uhr

Ob der AG das machen darf oder nicht ist doch egal. Euer AG hat das gemacht. Nach meiner Ansicht nach hat hier der BR gepennt. Einerseits verhandelt er mit dem AG einen Sozialplan, auf der anderen Seite werden auf die Positionen neue MA eingestellt. Hier hätte der BR bei der Anhörung Nein sagen sollen. Wir schreiben in unsere Sozialpläne immer rein, dass freie Stellen grundsätzlich zu kündigenden MA vorrangig anzubieten sind bzw. dass diese sogar vorrangig wieder einzustellen sind.

R
RudiRadeberger

24.06.2021 um 14:11 Uhr

Ich sehe hier auch keine Entlassung. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Dass der AG anschließend ausschreibt, halte ich für legitim.

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