Was sind Arbeitstage (BR Wahl) - wenn es ein Durchfahrbetrieb (5 Schichten) ist, also 7tage die Woche?
Hallo, zusammen
"Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt"
wir streiten gerade darüber was arbeitstage sind...................
ja, normalerweise von montag bis freitag.
aber was ist wenn es ein durchfahrbetrieb (5 schichten) ist, also 7tage die woche, werden dann samstag und sonntag als arbeitstag mitgezählt?
der hintergrund ist, das die frist auf einem freitag endet um wahlvorschläge einzureichen!
mfg
Community-Antworten (2)
13.01.2010 um 15:38 Uhr
DKK RN 41 zu §6 WO 2001: Die Frist von drei Arbeitstagen beginnt am Tage nach dem Zugang des Aufforderungsschreibens des WV (§ 187 Abs. 1 BGB). »Arbeitstage« sind Tage, an denen der ganz überwiegende Teil der Belegschaft des Betriebs (nicht einer Betriebsabteilung) regelmäßig arbeitet (BAG 12. 2. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG). Die Frist von drei Arbeitstagen muss so bemessen sein, dass sie erst endet, wenn für die ganz überwiegende Zahl der wahlberechtigten AN seit Fristbeginn drei Arbeitstage abgelaufen sind. Das ist dann nicht der Fall, wenn der dritte Arbeitstag für mehr als 20 v. H. der wahlberechtigten AN noch nicht abgelaufen war (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 2 zu § 6 WO).
13.01.2010 um 19:38 Uhr
@rkoch
danke dir für deine kompetente antwort, auf das BGB wäre ich im leben nicht gekommen.
mfg
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