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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrere Wahlvorschläge - darf ein MA mehrere Wahlvorschläge machen?

J
Jennifer
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Wahlberechtigter mehrere Mitarbeiter für die Wahl zum Betriebsrat vorschlagen?

3.02708

Community-Antworten (8)

B
Benno_BRB

11.04.2006 um 13:43 Uhr

Nein! Nur einmal als Kandidat und nur einmal als Stützer ist zulässig!

Benno

T
tom

11.04.2006 um 13:48 Uhr

Hallo Jennifer, man darf letztlich nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen! Auf diesem Wahlvorschlag dürfen aber durchaus mehrere Personen stehen!

M
Michael-W

11.04.2006 um 14:38 Uhr

Also wenn man es mal ganz lasch sieht dann kann ich grundsaetzlich so viele Kollegen vorschlagen wie ich will. Das ich rein rechtlich nur eine Stuetzunterschrift geben darf steht auf einem anderen Blatt Papier.

Wenn es eine Personanwahl gibt, dann darf ich ja sogar mehrere Stimmen abgeben.

Gruss Michael-W

D
Dom

12.04.2006 um 14:01 Uhr

Darf ein Wahlberechtigter nicht theoretisch soviele Kandidaten vorschlagen wie er will, nur dass er sich im Endeffekt dann für eine Liste entscheiden muss!?! Genau das selbe gilt doch auch bei den Stützunterschriften, dass er sich später dann doch für eine Liste entscheiden muss ist klar.

Dazu hätte ich aber noch eine Frage, wenn jemand 2 Listen unterstützt hat, wird dann, nachdem er sich für eine entscheiden musste (Wahlvorstand muss die Leute ja auffordern dies zu tun), eine der beiden Listen ungültig? So behauptet das zumindest unser Wahlvorstand, was ich allerdings nicht nachvollziehen kann mangels Rechtsnorm.

MW
Michael W

13.04.2006 um 16:29 Uhr

Hallo Dom,

natuerlich gibt es hierfuer eine Rechtsnorm. Da ich jetzt im Moment keine Unterlagen zur Hand habe kann ich nicht genau definieren welche. Allerdings waere eine Wahl wo jemand Stuetzunterschriften auf 2 Listen bzw. fuer 2 Kandidaten gibt rechtlich angreifbar. Wenn eine der Stuetzunterschriften zurueckgezogen wurde ist die andere nicht ungueltig. Jedenfalls nicht solange alle anderen rechtlichen Belange noch stimmen. So z.b. die weitere erforderliche Anzahl von Stuetzunterschriften.

Gruss Michael W

RI
Ramses II

14.04.2006 um 02:40 Uhr

"natuerlich gibt es hierfuer eine Rechtsnorm. Da ich jetzt im Moment keine Unterlagen zur Hand habe kann ich nicht genau definieren welche."

Wow!

Darf ich das Urheberrecht an dieser wunderschönen Antwort erwerben?

Die Ursprungsfrage kann man ohne Einschränkungen nur mit "Ja!" beantworten.

Die Antworten die gegeben wurden gehen allesamt an der Frage vorbei!

M
Michael-W

15.04.2006 um 00:30 Uhr

Hallo Ramses II,

ich bin immer für Deine Antworten zu haben. Sie sind immer (jetzt auch?) kompetent und hilfreich.

Aber den Klugscheisser raushängen lassen hilft nicht.

F
Fayence

15.04.2006 um 00:35 Uhr

@ Michael-W

"(jetzt auch?) " JA

Kleine Hilfestellung. Von wem werden KandidatInnen vorgeschlagen bzw. der Wahlvorschlag unterstützt?

Gruß und noch einen schönen Rest-Karfreitag Fayence

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