Erstellt am 22.06.2021 um 13:23 Uhr von Relfe
Kurzarbeit ist ein Mittel um Arbeitsausfall zu kompensieren, das hat nichts mit Finazen zu tun. Damit dürfte die KA beim Amt nicht genehmigt werden, wenn genug Arbeit vorhanden ist.
KA kann auch nur dann beantragt werden, wenn eine BV abgeschlossen wird für die betroffenen Teileinheiten oder mit jedem AN eine Einzelvereinbahrung vorliegt.
Die BV liegt nicht vor, sonst würdest Du es Wissen, also stellt sich die Frage nach Einzelvereinbahrungen mit den AN.
BRM sind grundsätzlich in dem Maße von KA erfasst, wie sie keine BR-Arbeit leisten. Freigestellte BRM also faktisch gar nicht, der Rest BRM kann KA machen, wieviel liegt im Ermessen der BR bzw. je nachdem wie viel BR-Arbet anfällt (in KA-Zeiten ist viel BR-Arbeit zu leisten)
nach Deinen Angaben wird bei euch einiges falsch gelaufen sein
Erstellt am 22.06.2021 um 13:29 Uhr von Alex_Bea
Wir haben eine BV, Zitat: Ziel der Kurzarbeit ist es grundsätzlich, Kündigungen zu vermeiden.
Ja, es läuft eine Menge bei uns schief, aber deshalb frage ich hier wirklich verzweifelt um Hilfe, denn der Antrag zum Zurateziehen eines Rechtsbeistands wurde abgelehnt.
Erstellt am 22.06.2021 um 14:01 Uhr von Enigmathika
"Meine Frage: ist das so rechtens ohne Rücksprache mit dem BRso viele MA in KuG zu schicken? Und ist es legitim, den stellv. BRV einfach so in KuG zu schicken?"
Da Ihr eine BV abgeschlossen habt, kannst Du darin doch selbst nachlesen, ob das in Ordnung ist oder ob Rücksprache zu halten ist.
Wenn der Arbeitgeber gegen die vereinbarten Regeln verstößt, könnt Ihr ihn gerichtlich zwingen, sie einzuhalten. (§23 BetrVG) Die Beauftragung eines Anwaltes muss nicht vorher beantragt und genehmigt werden. Dann könnte sich der BR ja niemals gerichtlich wehren, weil der AG einfach sagt: "Anwalt? Nein, bezahle ich nicht."
Erstellt am 22.06.2021 um 14:01 Uhr von celestro
der AG weiß, was für einen Mist er da macht ... natürlich genehmigt er dann keinen Rechtsbeistand. Da wird einer der MA dann schon selbst einen RA aufsuchen müssen. Wobei der Fall mMn sonnenklar ist.
Erstellt am 22.06.2021 um 14:21 Uhr von relfe
ernsthaft?
ihr habt eine BV mit dem AG abgeschlossen obwohl ihr wusstet, dass der AG KA-Betrug begehen will?
Da steht ihr als BR jetzt natürlich mit in der "Regentonne", weil ihr quasi gegen euren eigenen Beschluss die BV-KA abzuschliessen klagt, den ohne hätte der AG die KA gar nicht beantragen können.
Am einfachsten wäre es jetzt dem Amt gegenüber als BR zu erklären, dass die BV aufgrund falscher Angaben abgeschlossen wurde und genug Arbeit vorhanden ist. Da wird das Amt tätig, das ist sicher.
Ihr werdet dann geprüft und bekommt kein KA-Geld, damit dürfte dann bei euch der "Haussegen" komplett schief hängen.
Dasselbe wird auch passieren, wenn ihr einen Anwalt beauftragt, das Thema KA vom tisch zu bekommen.
zu deiner Frage: war das rechtens die MA in KA zu schicken --> ja war es, weil der BR die Möglichkeit eröffnet hat (und die Rücksprache hat es gegeben, wie kann es sonst eine BV geben?)
ist das beantragen der KA rechtens: NEIN, weil die Basis "Arbeitsausfall" fehlt, aber auch dem hat der BR die Möglichkeit eröffnet
Erstellt am 22.06.2021 um 14:43 Uhr von relfe
hier auch nochmal die Frage an Alex_Bea:
Welche Funktion hast Du, wenn ihr keinen Betriebsrat habt?
wer hat den die BV abgeschlossen, wenn ihr gar keinen Betriebsrat habt?
Erstellt am 22.06.2021 um 15:14 Uhr von celestro
"Auch sind Teile des BR betroffen, in diesem Fall sogar die Vertretung des BRV."
im anderen Thema "wir haben keinen BR". Verarsche?
Erstellt am 22.06.2021 um 15:30 Uhr von Alex_Bea
Zur Aufklärung, es handelt sich um 2 verschiedene Unternehmen, eines in dem ich bin und es einen BR gibt und eines, in dem ich nicht bin, mich aber für jemanden erkundigen möchte und in dessen Betrieb es kein BR gibt.
Erstellt am 22.06.2021 um 15:34 Uhr von celestro
in Ordnung!
Zum thema hier solltest Du Dir das Posting:
Erstellt am 22.06.2021 um 14:21 Uhr von relfe
gut durchlesen.
Erstellt am 22.06.2021 um 15:37 Uhr von Relfe
ok, dann gilt meine Antwort von 14:21 Uhr
Erstellt am 22.06.2021 um 15:55 Uhr von Enigmathika
@Relfe "ihr habt eine BV mit dem AG abgeschlossen obwohl ihr wusstet, dass der AG KA-Betrug begehen will?"
Vielleicht war dem BR zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass es eigentlich genug Arbeit gibt.
@ Alex_Bea
Ich kann Deine Verzweiflung gut nachvollziehen, Ihr steckt wirklich in der Bredouille. Hinterher ist man immer schlauer, aber gerade bei so etwas Komplexem wie Kurzarbeit ist es wirklich sinnvoll, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, und geradezu unabdingbar, wenn man als BR noch unerfahren ist. Ich wünsche Euch viel Glück!
Erstellt am 22.06.2021 um 16:10 Uhr von Relfe
@Enigmathika
es kann gut sein, das man als BR nicht alles genau mitgeteilt bekommt und daher falsche Entscheidungen trifft, aber Alex_Bea hat geschrieben:
Die Argumentation lautet, dass dies der letzte Weg sei, um das Unternehmen zu retten. Aufträge sind genug vorhanden, aber finanziell sieht es einfach schlecht aus. Versuche mit der GL eine Lösung oder einen Kompromiss zu finden, sind gescheitert.
wenn ich da falsch liege, dann ziehe ich gerne meinen Post zurück, aber bei der Angabe vom Strangersteller gehe ich davon aus, dass der AG den BR mit diesen Argumenten unter Druck gesetzt hat (MA-Kündigungen).
Wenn der AG den BR "reingelegt" hat, dann wäre der AG ganz schön "eingeschränkt intelligent", wenn er im Nachhinein alles offenlegt und sich "erpressbar" macht.
zumindestens wären das meine logischen Schlussfolgerungen.
Unabhängig davon, ist der "Fehler" passiert und es gibt 2 Möglichkeiten:
1. die Sache korrigieren und auffliegen lassen und damit offensichtlich die Firma "abwickeln"
2. (kommentiere ich nicht, kann sich jeder denken)
Erstellt am 22.06.2021 um 16:59 Uhr von Enigmathika
"Wenn der AG den BR "reingelegt" hat, dann wäre der AG ganz schön "eingeschränkt intelligent", wenn er im Nachhinein alles offenlegt und sich "erpressbar" macht."
Auch wieder wahr.
Ich habe den Eindruck, dass der BR noch wenig geschult ist und sich hat überrumpeln und unter Druck setzen lassen. Man hat sich vermutlich nicht einmal genau informiert, was Kurzarbeit eigentlich bedeutet und wie die Voraussetzungen sind. (Dass man wissentlich bei Betrug geholfen hat, mag ich einfach nicht unterstellen) Jetzt ist die Not groß.
Andererseits lässt der AG die Mitarbeiter ja offenbar tatsächlich nicht arbeiten. Das widerspricht mE der Aussage, dass genügend Aufträge vorhanden seien.
Das Ganze ist wirklich eine verquere Geschichte.
Erstellt am 22.06.2021 um 17:24 Uhr von celestro
das macht aber irgendwie alles keinen Sinn. Wenn genug Aufträge da sind, aber trotzdem nicht genug Geld rein kommt, dann ist das eh nur "sterben hinauszögern". Und wenn ein Teil der AN jetzt vom AG nicht bezahlt wird, kann man die Aufträge ja nicht vernünftig abarbeiten. Es sei denn, es ist viel zuviel Personal da und man müsste echt mal aufräumen.
Nicht schön, aber der BR ist für das Kollektiv verantwortlich.