ab wann darf nachfolgekandidat nachrücken
wir haben einen neuen betriebsrat gewählt. alle 7 kollegen haben der wahl zugestimmt. ein mitglied ist nun längerfristig krankgeschrieben. darf der nachfolgekandidat schon nachrücken?
Community-Antworten (7)
26.05.2010 um 15:32 Uhr
Was verstehst Du unter nachrücken? Ihr müßt natürlich ein Ersatzmitglied zu den Sitzungen laden! Aber das gewählte kranke BR-Mitglied bleibt ganz klar im Amt.
26.05.2010 um 18:18 Uhr
Neneneee, nicht so schnell mit die ollen Pferde ...
alle 7 kollegen haben der wahl zugestimmt
Welche Kollegen haben hier einer Wahl zu was zugestimmt? So richtig werde ich hier nicht schlau.
26.05.2010 um 21:10 Uhr
jetzt verwirrt doch den armen mann nich bevor er angefangen hat.
alle 7 haben die wahl angenommen und wenn das so ist rückt im verhinderungsfall auch das erste ersatzmitglied nach
27.05.2010 um 00:05 Uhr
Tja, das lag wohl an der Wortwahl ... ;)) Du hast recht, wenn es so gemeint war.
27.05.2010 um 00:17 Uhr
Und es rückt nicht nur zu den Sitzungen nach!
27.05.2010 um 09:43 Uhr
Guten morgen. Vannelle, du hast recht. kann aber auch im BetrVG nachgelesen werden. ist dort klar formuliert. lg. hitzig
27.05.2010 um 11:14 Uhr
@Vannelle Falls das BRM nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch amtsunfähig ist, wird das Ersatzmitglied nicht nur zu den Sitzungen geladen, sondern nimmt auch alle sonstigen dem BR obliegenden Geschäfte wahr.
Wenn es das dann weiß und ins Büro kommt:-)
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