Erstellt am 26.05.2010 um 13:32 Uhr von Vannelle
Was verstehst Du unter nachrücken? Ihr müßt natürlich ein Ersatzmitglied zu den Sitzungen laden! Aber das gewählte kranke BR-Mitglied bleibt ganz klar im Amt.
Erstellt am 26.05.2010 um 16:18 Uhr von Tanzbär
Neneneee, nicht so schnell mit die ollen Pferde ...
> alle 7 kollegen haben der wahl zugestimmt
Welche Kollegen haben hier einer Wahl zu was zugestimmt?
So richtig werde ich hier nicht schlau.
Erstellt am 26.05.2010 um 19:10 Uhr von Kulum
jetzt verwirrt doch den armen mann nich bevor er angefangen hat.
alle 7 haben die wahl angenommen und wenn das so ist rückt im verhinderungsfall auch das erste ersatzmitglied nach
Erstellt am 26.05.2010 um 22:05 Uhr von Tanzbär
Tja, das lag wohl an der Wortwahl ... ;))
Du hast recht, wenn es so gemeint war.
Erstellt am 26.05.2010 um 22:17 Uhr von Immie
Und es rückt nicht nur zu den Sitzungen nach!
Erstellt am 27.05.2010 um 07:43 Uhr von Hitzig
Guten morgen.
Vannelle, du hast recht. kann aber auch im BetrVG nachgelesen werden. ist dort klar formuliert.
lg. hitzig
Erstellt am 27.05.2010 um 09:14 Uhr von Midnight
@Vannelle
Falls das BRM nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch amtsunfähig ist,
wird das Ersatzmitglied nicht nur zu den Sitzungen geladen,
sondern nimmt auch alle sonstigen dem BR obliegenden Geschäfte wahr.
Wenn es das dann weiß und ins Büro kommt:-)