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SBV ist Ehrenamt Pausen bezahlen

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Opahotte
Jun 2021 bearbeitet

Also SBV ist Ehrenamt. Deswegen tritt nicht dar Arbeitszeitschutzgesetz zu. Die Pausen müssen also mit bezahlt werden. Wo finde ich den Paragraphen???

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Community-Antworten (8)

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celestro

21.06.2021 um 17:03 Uhr

Moment ... wie kommst Du auf die Idee, das die Pausen bezahlt werden müssten? Ja, es ist ein Ehrenamt und man darf ggf. die Höchstarbeitszeit pro Tag überschreiten (mit SBV-Arbeit). Aber deswegen wüßte ich trotzdem nicht, das die Pausen bezahlt werden müssten. Die SBV-Arbeit soll der AN innerhalb seiner normalen Arbeitszeit leisten.

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Opahotte

21.06.2021 um 17:22 Uhr

Fall Beispiel: Arbeitszeit geleistet von 7:00 bis 16;00 ( inkl. 0,5 Std. Pause). Danach Fahrt zum SBV Seminar bis 18:00 und 1 Std. noch Seminarstart. Wieviel Std. sind es denn, wenn ich die Pausen nicht einhalten muß, wegen Ehrenamt?

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Kjarrigan

21.06.2021 um 17:31 Uhr

§ 179 Abs. 1 + 4 SGB IX

Da keiner Eure Dienstreiseregelungen / Bv Arbeitszeit / deinen AV kennt wird das auch keiner beantworten können.

C
celestro

21.06.2021 um 18:31 Uhr

"Wieviel Std. sind es denn, wenn ich die Pausen nicht einhalten muß, wegen Ehrenamt?"

In den 9 Stunden (von 7-16 Uhr) musst Du natürlich die Pausen einhalten ....

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DummerHund

21.06.2021 um 21:47 Uhr

Ein SBV darf nicht Besser und nicht Schlechter gestellt werden wie alle anderen AN auch. Heißt machen alle anderen AN hier ihre gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 min müsst ihr sie auch machen. Diese Pausen werden bei euch ja sicherlich nicht Vergütet. Ist also keine Arbeitszeit. SBV Arbeit muss aber in der Arbeitszeit durchgeführt werden. Seminare werden nicht nach Stunden berechnet, also fällt diese hinten runter. Hier hättest du evtl. 1 Std eher im Betrieb Feierabend machen müssen. Wird euch aber der Seminarleiter bestimmt auch noch mal dar legen können.

K
Kjarrigan

22.06.2021 um 10:13 Uhr

"Seminare werden nicht nach Stunden berechnet," - warum nicht? bei uns schon, steht in unserer Dienstreiseregelung und Arbeitszeit BV drin

"SBV Arbeit muss aber in der Arbeitszeit durchgeführt werden." warum muss? § 179 (6) SGB IX sagt da doch was anderes Zitat: Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist,

"Pausen werden bei euch ja sicherlich nicht Vergütet. Ist also keine Arbeitszeit" Pause ist per Definition schon keine Arbeitszeit, ob eine Pause zur "Vergütung pflichtigen Zeit zählt oder nicht - steht auf einem anderen Blatt. (§ 2 (1) ArbZG

V
Vivaldi

22.06.2021 um 15:16 Uhr

Ich würde hier gerne die Bedeutung des Wort "Ehrenamt" noch mal erfragen. Im BetrVG ist für die BRM ganz klar geregelt: Es ist im Rahmen der Arbeitszeit ein Ehrenamt und wird nicht extra vergütet - das BRM bekommt sein normales Gehalt weitergezahlt. Ich weiß es wirklich nicht: ist das für die SchwBV anders? Ich konnte nichts finden!

K
Kjarrigan

22.06.2021 um 17:14 Uhr

§ 179 Abs. 1 + 4 SGB IX

einfach mal lesen !

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