Erstellt am 25.05.2010 um 23:05 Uhr von DonJohnson
protokollnotiz natürlich nciht - eine Erweiterung ist im Einverständnis der beiden Vertragsparteien durch Anhang usw aber ohne weiteres möglich
Erstellt am 25.05.2010 um 23:14 Uhr von rainerw
Was DJ da schreibt ist durchaus die gängige Praxis, da sich Anfordernungen mit der Zeit auch mal ändern, wenn man es zur Zufriedenheit der Vertragsparteien, in einem Anhang ergänzen kann.
Erstellt am 25.05.2010 um 23:17 Uhr von PTNetty
Hey ihr beiden,
muss denn bei einer generellen "Änderung" gekündigt werden und neu in Kraft treten?
Man macht ja die Anhänge damit man die jederzeit ändern (in beiderseitigem Einverständnis!) kann ohne zu kündigen.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 25.05.2010 um 23:47 Uhr von rainerw
Hey Du alleine
nichts anderes haben wir doch gesagt.