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Freistellung etc.

P
PeterPaul
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, in unserem neuen BR sind 500% freizustellen. Da von den 5 Listen eigentlich je einer in die Freistellung möchte hier die Frage: wird nur nach geheimer Wahl entschieden oder kann auch das D'Hondt Verfahren angewendet werden? Die Mehrheit bei uns sind Frauen, wie viele dürfen in die Freistellung? Bei der Zusammensetzung von Betriebsausschuß und Personalausschuß gilt welches Wahlverfahren??? Hat einer von Euch dazu passende Paragraphen? Danke Peter

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Community-Antworten (3)

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nicoline

25.05.2010 um 22:37 Uhr

PeterPaül, könntest Du mal erklären, was 500% Freistellungen sind? 5 BRM?

Wahl der Freistellungen: Kommentierung zu § 38 BetrVG

Wahl der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses: Kommentierung zu § 27 BetrVG

Wahl der Mitglieder des Personalausschusses: Kommentierung zu § 28 BrtrVG

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Lotte

25.05.2010 um 22:43 Uhr

PeterPaul, ergänzend zu nicoline: Das Minderheitengeschlecht muss bei der Wahl der Freistellungen nicht berücksichtigt werden.

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Petrus

26.05.2010 um 15:49 Uhr

Weitere Ergänzung: Wenn es zur Verhältniswahl kommt, muss auch nicht nach d'Hondt ausgezählt werden. Vielmehr muss das Gremium vorher beschließen, welches Auszählungsverfahren zur Anwendung kommt. Vor- und Nachteile sind hier gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzzuteilungsverfahren

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