Anwesenheitspflicht von Kandidaten für den Wahlvorstand
Wir haben morgen eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes. Nun ist ein Kollege unserer Vorschlagsliste im Urlaub. Kann dieser Kollege auch in Abwesendheit gewählt werden?
Community-Antworten (1)
25.05.2010 um 12:17 Uhr
Der Kollege kann in Abwesenheit gewählt werden. Der Wahlvorstand muss die Gewählten unverzüglich benachrichtigen. Hat der Kollege nicht binnen 3 Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung abgelehnt, ist er gewählt. Gesetzliche Grundlagen: §§ 36 Abs. 4, 34 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5, 23 Abs. 2 WO
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