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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusammenlegung zweier Betriebsstellen

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schwarzscharf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neu im Betriebsrat und stehe vor dem ersten schwierigen Problem, der Arbeitgeber beabsichtigt zwei ineinadergreifende Betriebsstellen zusammen zulegen, nur die einen sind Angestellte und die anderen Arbeiter. Die einen arbeiten in Schichten die anderen nicht,die einen bekommen am 15. zehten ihr Geld die anderen am 01. Bitte kann mir jemand sagen vorrauf ich bei der Zusammenlegung besonders achten muss oder sollte.

Vielen Dank im vorraus

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Community-Antworten (1)

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ridgeback

24.05.2010 um 18:22 Uhr

schwarzscharf, falls WA vorhanden § 106 III Nr. 8 BetrVG desweiteren §§ 111 + 80.2 + 87.1 Nr.4 BetrVG.

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