Zusammenlegung zweier Betriebsstellen
Hallo, ich bin neu im Betriebsrat und stehe vor dem ersten schwierigen Problem, der Arbeitgeber beabsichtigt zwei ineinadergreifende Betriebsstellen zusammen zulegen, nur die einen sind Angestellte und die anderen Arbeiter. Die einen arbeiten in Schichten die anderen nicht,die einen bekommen am 15. zehten ihr Geld die anderen am 01. Bitte kann mir jemand sagen vorrauf ich bei der Zusammenlegung besonders achten muss oder sollte.
Vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (1)
24.05.2010 um 18:22 Uhr
schwarzscharf, falls WA vorhanden § 106 III Nr. 8 BetrVG desweiteren §§ 111 + 80.2 + 87.1 Nr.4 BetrVG.
Verwandte Themen
Interessensausgleich
ÄlterHallo Zusammen, ich habe eine etwas spezielle Frage zu einem Interessensausgleich: Zwei unserer Betriebe werden zu einem neuen größerem Betrieb zusammen geschlossen. In diesem Zuge gibt es einen Int
BR-Wahl 2026 Zusammenlegung von 2 Standortbetriebsräten
Hallo in die Runde, in unserem Unternehmen gibt es in verschiedenen Bundesländern 11 einzelne Standortbetriebsräte und am Firmensitz einen Gesamtbetriebsrat. Es gibt jetzt in Hinblick auf die Betriebs
Hilfe Tarifvertrag gem. §3 BetrVG - Sind die BR-Einheiten in unserer Firma überhaupt noch gültig oder arbeiten wir zur Zeit ohne BR?
ÄlterIn unserer GBV "Delegation in den Gesamtbetriebsrat und über Freistellung von BR-Mitgliedern" steht folgendes Präambel: Sollten bis zum Abbauf der regulären Amtszeit des BR im Jahre 2010 organisat
Amtszeit GBR bei Betriebsverlegung und Zusammenlegung - wie ist die Rechtslage?
ÄlterAmtszeit GBR? Leider muss ich mich unter neuem Namen vorher (Günnicolina) mich neu anmelden, wegen Schwierigkeiten mit dem Passwort. Meine Frage betraf die Amtsdauer des GBR. § 21a Abs. 2 trifft zu.
Zusammenlegung von Aussenstellen
Älterguten morgen, hab mal wieder eine frage. Es soll in unserem konzern eine zusammenlegung einiger aussenstellen geben. wir sind ein 3köpfiger br in unserer as. nach der zl sind wir dann sechs brs.