Interessensausgleich
Hallo Zusammen,
ich habe eine etwas spezielle Frage zu einem Interessensausgleich:
Zwei unserer Betriebe werden zu einem neuen größerem Betrieb zusammen geschlossen. In diesem Zuge gibt es einen Interessensausgleich und einen Sozialplan. Verhandlungen mit dem AG werden vom Gesamtbetriebsrat geführt.
Unser Betrieb (der nicht direkt von dieser zusammenlegung betroffen ist) wird einige Zustellgebiete aus der Zusammenlegung der Bertriebe übernehmen. Ansonsten ist mein Betrieb von dieser Änderung bisher kaum betroffen gewesen.
Durch die Zusammenlegung kommt es zu Stellenabbau auf unterschiedlichen Ebenen. Plötzlich und ohne Ankündigung seitens des AG soll nun ein Mitarbeiter aus der Zusammenlegung der obigen Betriebe in unser Betrieb versetzt werden obwohl es hier einen Stelleninhaber gibt.
Ist das so rechtens? Der betreffende Mitarbeiter macht sich hier natürlich große Sorgen. Aus unserer Sicht können wir in diesen Interessensausgleich nicht hinein gezogen werden. Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (2)
30.11.2019 um 13:44 Uhr
Ihr könnt ja der Versetzung widersprechen (§ 99 Abs. 2 Nr.3 BetrVG) , weil ihr Nachteile befürchtet. Der AG kann sie ja ( ggf. Im Zustimmungsersetzungsverfahren) aus der Welt räumen; oder eine andere Lösung finden.
30.11.2019 um 13:45 Uhr
Für euch wäre die Versetzung ja wie eine Einstellung zu behandeln.
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