Zusammenlegung von Aussenstellen
guten morgen,
hab mal wieder eine frage. Es soll in unserem konzern eine zusammenlegung einiger aussenstellen geben. wir sind ein 3köpfiger br in unserer as. nach der zl sind wir dann sechs brs. da wir aber nicht über 50 ma kommen, bleiben wir 3köpfig. wie ist die vorgehensweise und was müssen wir beachten? danke für eure hilfe.
lg
Community-Antworten (15)
06.08.2006 um 17:16 Uhr
stern, Deine Frage ist mit diesen Angaben schwerlich zu beantworten. Sollen die Aussenstellen räumlich und auch organisatorisch zusammen gelegt werden?
06.08.2006 um 20:42 Uhr
@fayence,
sorry für die halbe frage, war wohl noch nicht ganz wach. die as sollen teilweise räumlich, jedoch organisatorisch komplett in einer direktion zusammengefasst werden. müssen sich die br 's neu konstituieren, was müssen wir da machen oder müssen wir neu wählen?
lg
07.08.2006 um 10:40 Uhr
Guten Morgen stern, Ihr kommt nicht drum herum... ;-)
Kommentierung zum BetrVG schnappen, §1 aufschlagen und Euch einmal mit dem Betriebsbegriff befassen. Desweiteren solltet Ihr Euch mit dem §111 beschäftigen, Frage wäre z.B. inwiefern ein Restmandat eines anderen BR´s besteht.
Erforderliche Neuwahlen halte ich zwar für mehr als wahrscheinlich, muss jedoch gestehen, dass Deine Frage zumindest von mir nicht konkreter beantwortet werden kann.
Vielleicht/wahrscheinlich fällt einem anderen schlauen Kopf noch mehr dazu ein!
Gruß Fayence
07.08.2006 um 11:14 Uhr
Naja,
die Frage wäre doch, ob ein neuer Betrieb entsteht.
07.08.2006 um 11:27 Uhr
Ramses II,
was es doch noch immer erforderlich macht, sich zunächst mit Betriebsbegriff und Restmandat zu befassen! Oder liege ich da falsch?
07.08.2006 um 11:33 Uhr
Fayence,
bitte entschuldige dass ich mich bei "schlauer Kopf" angesprochen gefühlt habe... ;-)
Ich habe sterns Frage so verstanden dass es hinterher unzweifelhaft EINEN Betrieb gibt. Dann brauche ich mich mit dem Betriebsbegriff eigentlich nicht weiter auseinander zu setzen.
Sollte es aber ZWEIfelhaft sein, ob es danach EINEN Betrieb gibt, dann sollte tatsächlich zuallererst diese Frage geklärt werden.
07.08.2006 um 19:55 Uhr
hallo,
danke für die antworten, bleibt uns wohl wirklich nix übrig als das dicke buch zu wälzen.
@ramses, @ fayence,
es bleibt der bestehende betrieb, es werden halt nur einige as bei uns "eingemeindet" und umstruktuiert.
lg stern
08.08.2006 um 01:51 Uhr
stern,
dann bleibt der BR des bestehenbleibenden BR im Amt, die anderen BRe verlieren ihr Mandat.
08.08.2006 um 15:06 Uhr
@ramses II
zweifel an deiner kompetenz habe ich nicht, gestatte mir trotzdem noch ne frage;
ich habe nachgelesen und es so verstanden, dass derjenige br, bei dem die meisten AN sind sein mandat behält. da die anderen br's mehr AN im angestelltenverhältnis mitbringen, bleibt dann der neuhinzukommende br unsere vertretung?
hm............ ob das jetzt einer versteht was ich damit fragen will?????????????
warte mal gespannt;-)
lg stern
08.08.2006 um 15:39 Uhr
stern,
Du willst also wissen, ob der BR des "aufnehmenden" Betriebes im Amt bleibt (in diesem Fall Ihr) oder der BR, der die meisten AN "mitbringt"?
08.08.2006 um 16:01 Uhr
@fayence
boah, ich bin begeistert.......lol..........du hast meine komplizierte fragestellung auf den punkt gebracht........muß wohl noch viel üben;-)
genau das war meine frage.
vielen dank fayence.
lg stern
08.08.2006 um 16:08 Uhr
Dann vertraue ich jetzt ohne Nachschlagerei der Antwort eines "schlauen Kopfes"! ;-))
"dann bleibt der BR des bestehenbleibenden BR im Amt, die anderen BRe verlieren ihr Mandat."
Damit dürftet Ihr dann gemeint sein!
08.08.2006 um 16:15 Uhr
@fayence
aus welchem BTRVG § kann man das genau erkennen und können wir uns gegen eventuelle neuwahlen, wie von den neu hinzukommenden br's gefordert, wehren?
lg stern
08.08.2006 um 16:44 Uhr
Wir sind wieder bei der Kommentierung zu §1 BetrVG! :-))
Siehe z.B. Däubler, 10. Aufl., RN 174ff
Ein Satz hat mir besonders gut gefallen: "Die Praxis ist wegen der vielfältigen Unsicherheiten, die dabei auftreten können, gut beraten, zur Klarstellung der BR-Zuständigkeiten übergangsregelungen unter Einschluss aller Beteiligten zu vereinbaren."
08.08.2006 um 17:05 Uhr
@fayence
hab mir soeben den wälzer Däubler bestellt, damit ich nicht wieder soo dumm dasteh ;-))
lg stern
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