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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusammenlegung von Aussenstellen

S
stern
Jan 2018 bearbeitet

guten morgen,

hab mal wieder eine frage. Es soll in unserem konzern eine zusammenlegung einiger aussenstellen geben. wir sind ein 3köpfiger br in unserer as. nach der zl sind wir dann sechs brs. da wir aber nicht über 50 ma kommen, bleiben wir 3köpfig. wie ist die vorgehensweise und was müssen wir beachten? danke für eure hilfe.

lg

3.790015

Community-Antworten (15)

F
Fayence

06.08.2006 um 17:16 Uhr

stern, Deine Frage ist mit diesen Angaben schwerlich zu beantworten. Sollen die Aussenstellen räumlich und auch organisatorisch zusammen gelegt werden?

S
stern

06.08.2006 um 20:42 Uhr

@fayence,

sorry für die halbe frage, war wohl noch nicht ganz wach. die as sollen teilweise räumlich, jedoch organisatorisch komplett in einer direktion zusammengefasst werden. müssen sich die br 's neu konstituieren, was müssen wir da machen oder müssen wir neu wählen?

lg

F
Fayence

07.08.2006 um 10:40 Uhr

Guten Morgen stern, Ihr kommt nicht drum herum... ;-)

Kommentierung zum BetrVG schnappen, §1 aufschlagen und Euch einmal mit dem Betriebsbegriff befassen. Desweiteren solltet Ihr Euch mit dem §111 beschäftigen, Frage wäre z.B. inwiefern ein Restmandat eines anderen BR´s besteht.

Erforderliche Neuwahlen halte ich zwar für mehr als wahrscheinlich, muss jedoch gestehen, dass Deine Frage zumindest von mir nicht konkreter beantwortet werden kann.

Vielleicht/wahrscheinlich fällt einem anderen schlauen Kopf noch mehr dazu ein!

Gruß Fayence

RI
Ramses II

07.08.2006 um 11:14 Uhr

Naja,

die Frage wäre doch, ob ein neuer Betrieb entsteht.

F
Fayence

07.08.2006 um 11:27 Uhr

Ramses II,

was es doch noch immer erforderlich macht, sich zunächst mit Betriebsbegriff und Restmandat zu befassen! Oder liege ich da falsch?

RI
Ramses II

07.08.2006 um 11:33 Uhr

Fayence,

bitte entschuldige dass ich mich bei "schlauer Kopf" angesprochen gefühlt habe... ;-)

Ich habe sterns Frage so verstanden dass es hinterher unzweifelhaft EINEN Betrieb gibt. Dann brauche ich mich mit dem Betriebsbegriff eigentlich nicht weiter auseinander zu setzen.

Sollte es aber ZWEIfelhaft sein, ob es danach EINEN Betrieb gibt, dann sollte tatsächlich zuallererst diese Frage geklärt werden.

S
stern

07.08.2006 um 19:55 Uhr

hallo,

danke für die antworten, bleibt uns wohl wirklich nix übrig als das dicke buch zu wälzen.

@ramses, @ fayence,

es bleibt der bestehende betrieb, es werden halt nur einige as bei uns "eingemeindet" und umstruktuiert.

lg stern

RI
Ramses II

08.08.2006 um 01:51 Uhr

stern,

dann bleibt der BR des bestehenbleibenden BR im Amt, die anderen BRe verlieren ihr Mandat.

S
stern

08.08.2006 um 15:06 Uhr

@ramses II

zweifel an deiner kompetenz habe ich nicht, gestatte mir trotzdem noch ne frage;

ich habe nachgelesen und es so verstanden, dass derjenige br, bei dem die meisten AN sind sein mandat behält. da die anderen br's mehr AN im angestelltenverhältnis mitbringen, bleibt dann der neuhinzukommende br unsere vertretung?

hm............ ob das jetzt einer versteht was ich damit fragen will?????????????

warte mal gespannt;-)

lg stern

F
Fayence

08.08.2006 um 15:39 Uhr

stern,

Du willst also wissen, ob der BR des "aufnehmenden" Betriebes im Amt bleibt (in diesem Fall Ihr) oder der BR, der die meisten AN "mitbringt"?

S
stern

08.08.2006 um 16:01 Uhr

@fayence

boah, ich bin begeistert.......lol..........du hast meine komplizierte fragestellung auf den punkt gebracht........muß wohl noch viel üben;-)

genau das war meine frage.

vielen dank fayence.

lg stern

F
Fayence

08.08.2006 um 16:08 Uhr

Dann vertraue ich jetzt ohne Nachschlagerei der Antwort eines "schlauen Kopfes"! ;-))

"dann bleibt der BR des bestehenbleibenden BR im Amt, die anderen BRe verlieren ihr Mandat."

Damit dürftet Ihr dann gemeint sein!

S
stern

08.08.2006 um 16:15 Uhr

@fayence

aus welchem BTRVG § kann man das genau erkennen und können wir uns gegen eventuelle neuwahlen, wie von den neu hinzukommenden br's gefordert, wehren?

lg stern

F
Fayence

08.08.2006 um 16:44 Uhr

Wir sind wieder bei der Kommentierung zu §1 BetrVG! :-))

Siehe z.B. Däubler, 10. Aufl., RN 174ff

Ein Satz hat mir besonders gut gefallen: "Die Praxis ist wegen der vielfältigen Unsicherheiten, die dabei auftreten können, gut beraten, zur Klarstellung der BR-Zuständigkeiten übergangsregelungen unter Einschluss aller Beteiligten zu vereinbaren."

S
stern

08.08.2006 um 17:05 Uhr

@fayence

hab mir soeben den wälzer Däubler bestellt, damit ich nicht wieder soo dumm dasteh ;-))

lg stern

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