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Praktikum während Freistellung von der Arbeit

M
Meike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

ein Bekannter wurde von seiner Firma (Insolvenz) gekündigt und während der Kündigungsfrist freigestellt. Nun ergibt sich für ihn die Möglichkeit ein Praktikum bei einer neuen Firma zu machen um zu sehen ob das passen würde (Festanstellung geplant) Kann er das Praktikum schon während der Freistellung machen? Muss er das bei seinem jetztigen AG angeben (wenn ja, beim Insolvenzverwalter oder beim Geschäftsführer?)

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Community-Antworten (1)

R
rainerw

24.05.2010 um 12:30 Uhr

Angeben muß er dies auf jeden Fall, bei einen der beiden Stellen. Da Praktika ja oftmals nicht Vergütet werden würde ich an seiner Stelle ein offenes Gespräch mit alle beteiligten suchen. Solte es denoch Vergütet werden besteht ja auch noch die Möglichkeit dies als Nebenjob laufen zu lassen bis eine Festanstellung erfolgt.

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