Erstellt am 23.05.2010 um 18:00 Uhr von nicoline
mukulino,
ich kann Dir hier nur mit einem Auszug aus dem DKK zum Betriebsausschuss dienen. Gleiches wird aber wohl für den Gesamtbetriebsausschuss gelten.
Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.
Das Gesetz definiert nicht ausdrücklich, was laufende Geschäfte sind. Unter diesen Begriff werden die internen verwaltungsmäßigen und organisatorischen Aufgaben gefasst, die sich regelmäßig wiederholen Der Betriebsausschuss hat im Wesentlichen die Aufgabe, alle Angelegenheiten zu erledigen, bei denen eine Beschlussfassung des BR nicht erforderlich ist. Nicht zu den laufenden Geschäften gehört die Wahrnehmung von Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechten, und zwar selbst dann nicht, wenn sie sich regelmäßig wiederholen (LAG Düsseldorf 23. 11. 73, DB 74, 926). Die Vertretung nach außen steht ebenfalls nur dem BR bzw. dem Vorsitzenden zu.
Was im Einzelnen unter die laufende Geschäftsführung fällt, hängt sowohl von den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebs als auch von der Größe des betreffenden BR ab. Der Kreis der laufenden Geschäfte kann in der Geschäftsordnung näher festgelegt werden. Zu den laufenden Geschäften gehört beispielsweise:
Vorbereitung beabsichtigter BR-Beschlüsse sowie von BR-Sitzungen; Einholung von Auskünften; Beschaffung von Unterlagen; Besprechungen mit Vertretern der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften; Entgegennahme von Anträgen und Beschwerden sowie deren Vorprüfung; Vorbesprechungen mit dem AG; Erstellung von BV-Entwürfen; Durchführung von Beschlüssen des BR; Führung des Schriftwechsels nach Maßgabe der Beschlüsse des BR.
Erstellt am 24.05.2010 um 16:27 Uhr von Biber
@mukulino,
ich kann Dir sagen was unser GBA macht.
Er paßt auf das der GBR-Vorsitzende nicht zu viel Unfug anstellt, und bügelt das was der verzapft hat wieder aus.
Normalerweise sollte es aber so sein wie nicoline geschrieben hat.