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Nachnominierung zum Gesamtbetriebsausschuss

T
Tilowsky
Feb 2019 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit etwa 14 Betriebsteilen oder Einrichtungen , haben einen Gesamtbebetriebsrat und eien Gesamtbetriebsausschuß. Zu den Wahlen zum Vorsitz GBR und mItglieder GBA konnte ich nicht kandidieren da diese Wahlen vor unseren örtlichen Br Wahlen statfanden. Alle Gba Sitze sind vergeben. Nun stehen in den nächsten Jahren für unsrere Einrichtung erhebliche Änderungen an und ich würde gerne im GBA sitzen um die Informationen aus erster Hand zu bekommen. Besteht die Möglichkeit einer Nachnominierung, meinetwegen auch ohne Stimmrecht, in den Gesasmtbetriebsausschuss?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

07.02.2019 um 17:54 Uhr

Der GBR könnte ein GBA-Mitglied durch Dich ersetzen.

K
krambambuli

07.02.2019 um 19:03 Uhr

Die Informationen für eure Einrichtung erhält der örtliche BR direkt vom AG. Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium.

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