Liebes Forum,

wo finde ich ergänzend zu den §§ 47 - 53 BetrVG Vorschriften über einen Gesamtbetriebsrat?

Ich brauche die Gesetzesangabe/Kommentar, in dem definiert wird, wie durch die BR - Wahlen endende GBR - Ämter (wie Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Gesamtbetriebsausschuss etc.) neu besetzt werden.

Läuft es wie mit dem Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden des GBR? Dort ist es so, dass im GBR (der ja eine ständige Einrichtung ist und sich nur einmal zu Beginn konstituiert) durch einfache Mehrheitswahl neu gewählt wird, wenn die Mandatsträger bei der lokalen Betriebsratswahl nicht wiedergewählt wurden und somit dann nicht mehr Delegierte des GBR sind.

Danke vorab für Eure Antworten!