Auswirkungen BR - Wahl auf den GBR?
Liebes Forum,
wo finde ich ergänzend zu den §§ 47 - 53 BetrVG Vorschriften über einen Gesamtbetriebsrat?
Ich brauche die Gesetzesangabe/Kommentar, in dem definiert wird, wie durch die BR - Wahlen endende GBR - Ämter (wie Mitglied im Wirtschaftsausschuss, Gesamtbetriebsausschuss etc.) neu besetzt werden.
Läuft es wie mit dem Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden des GBR? Dort ist es so, dass im GBR (der ja eine ständige Einrichtung ist und sich nur einmal zu Beginn konstituiert) durch einfache Mehrheitswahl neu gewählt wird, wenn die Mandatsträger bei der lokalen Betriebsratswahl nicht wiedergewählt wurden und somit dann nicht mehr Delegierte des GBR sind.
Danke vorab für Eure Antworten!
Community-Antworten (1)
21.03.2006 um 15:18 Uhr
Hallo Sabine, hier der Kommentar von Däubler zur Entsendung von Mitgliedern zum GesBR. 25 Die Mitglieder des GBR werden nicht von den AN des UN oder der ihm angehörenden Betriebe gewählt, sondern von den einzelnen BR durch Beschluß entsandt. Die Entsendung in den GBR durch ein aus Delegierten bestehendes Gremium (Wahldelegierte o. ä.) ist unzulässig, da die Unmittelbarkeit der Mitwirkung der BR ausgeschaltet wäre (LAG Frankfurt 21. 12. 76, DB 77, 2056; FKHE, Rn. 20). Auch der Betriebsausschuß kann die Entsendung nicht vornehmen (FKHE, Rn. 20; einschränkend GK-Kreutz, Rn. 29, wonach zwar nicht der Betriebsausschuß, wohl aber ein gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 2, 28 Abs. 1 gebildeter weiterer Ausschuß zur selbständigen Erledigung bestimmter Aufgaben entsenden könnte). 26 Besteht der BR nur aus einer Person, ist diese unmittelbar Mitglied des GBR. 27 Bei der Beschlußfassung sollen die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Bei nicht angemessener Berücksichtigung ist die Entsendung in den GBR nicht unwirksam. 28 In den Postunternehmen stellen die Arbeitnehmer und die Beamten die maßgebenden Gruppen dar. § 32 PostPersRG enthält insofern eine von § 47 abweichende Regelung, als ein besonderer Beamtenschutz zu beachten ist, wenn in den GBR nicht nur ein Mitglied zu entsenden ist. Eines der beiden Mitglieder muß ein Vertreter der Beamten sein. Der BR als Gremium entscheidet frei darüber, welche Gruppe den Vertreter der Beamten entsendet, wenn beiden Beamte angehören. Danach kann der jeweilige Vertreter durch Beschluß bestimmt werden. In einer weiteren Abstimmung ist zu überprüfen, ob der Vertreter auch das Vertrauen der Mehrheit der Beamten im BR hat. 29 Der BR ist in seiner Entscheidung darüber, wen er in den GBR entsenden will, frei. Das Amt als Vorsitzender des BR steht der Entsendung weder entgegen, noch begründet es einen Anspruch auf diese. Entsandt werden können allerdings nur Mitglieder des BR; andere Personen und auch Ersatzmitglieder, solange sie nicht in den BR nachgerückt sind, scheiden aus (FKHE, Rn. 25; HSG, Rn. 45; GK-Kreutz, Rn. 31). 30 Die in den GBR zu entsendenden Vertreter werden nicht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sondern durch einen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu fassenden Beschluß nach § 33 bestimmt (BAG 15. 8. 78, AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; LAG Saarbrücken 8. 4. 59, BB 59, 632; ArbG Stuttgart 15. 11. 90 – 22 BV 110/90; HSG, Rn. 43; GK-Kreutz, Rn. 29). Werden zwei Mitglieder entsandt, muß über jedes gesondert beschlossen werden (FKHE, Rn. 26; HSG, Rn. 43). Der BR kann mit Stimmenmehrheit allerdings auch beschließen, die in den GBR zu entsendenden Vertreter durch förmliche Wahl zu ermitteln, wobei auch das Ausreichen der relativen Stimmenmehrheit festgelegt werden kann (FKHE, Rn. 26; GL, Rn. 13; a. A. HSG, Rn. 43). 31 Bei Neuwahl des BR hat dieser seine Vertreter für den GBR erneut zu bestimmen (FKHE, Rn. 32). Fehlt es an einer Beschlußfassung, so führt das bisherige Mitglied das Mandat übergangsweise fort. 32–35 Der Beschluß über die zu entsendenden Mitglieder wird erst wirksam, wenn sie ihre Zustimmung erteilen, weil kein BR-Mitglied gegen seinen Willen in den GBR entsandt werden kann (GK-Kreutz, Rn. 32).
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
Hallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
Durch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
Hallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
Noch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
Hallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR