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Stimmengewicht im Gesamtbetriebsausschuss und Wirtschaftsausschuss

G
gbrwa
Jan 2018 bearbeitet

Wird im Gesamtbetriebsausschuss und Wirtschaftsausschuss eines GBR nach Stimmengewicht wie bei Beschlussfassungen im GBR abgestimmt ?

1.16108

Community-Antworten (8)

N
Nemeth

23.06.2010 um 12:43 Uhr

@gbrwa

Nein, jedes Mitglied im GBA / WA hat eine Stimme - seine eigene.

L
lolli

23.06.2010 um 12:44 Uhr

beim GBR gilt die Stimmen, wie am dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. § 47 Betr VG

N
Nemeth

23.06.2010 um 12:46 Uhr

@lolli

ich denke das weiß gbrwa. Er hatte ja auch speziell nach den Ausschüssen gefragt. Dementsprechend meine erste Antwort.

L
lolli

23.06.2010 um 12:52 Uhr

@Nemeth

schau die einmal den § 51 BetrVg an, da steht Maßgeblich ist dabei nicht die Zahl der Mitglieder sondern die Anzahl nach §47 Abs 7 bis 9 gewichteten Stimmen

N
Nemeth

23.06.2010 um 13:00 Uhr

@lolli

Bitte die §§§ richtig lesen. Du beziehst Dich auf § 51, Abs. V "Geschäftsführung des Betriebsrates". Lese doch bitte mal den § 51, Abs. I$ GBA und weitere Ausschüsse" Ziffer 2 (im Fitting). Klare Aussage: Für die Beschlussfassung des GBA und weiterer Ausschüsse gelten § 33 Abs. 1 u. 2 unmittelbar. Anders als nach § 47 Abs. 7 - 9 im GBR gibt es daher keine Stimmengewichtung!!!

Also bitte immer erst alles lesen und nicht den Fragesteller verwirren - nicht bös gemeint ;-)

Grüße

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 13:02 Uhr

Und im §107 wird auch die Mehrzahl der Anwesenden Stimmen genannt.

N
Nemeth

23.06.2010 um 13:07 Uhr

@all

Meine Ausführungen beziehen sich auf den GBA.

Das Gesetz sieht kein Verfahren für Beschlüsse im WA vor, da es nicht dessen Aufgabe ist, förmliche Beschlüsse zu fassen. Siehe § 108 Abs. 2 Sitzungen letzter Abschnitt.

Die Ausführungen von Wetzlaf § 107 beziehen sich auf Beschlüsse des GBR

W
Wetzlaf

23.06.2010 um 13:10 Uhr

Stimmt, du hast recht. Diesmal habe ich die Frage nicht richtig gelesen.

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