Erstellt am 21.05.2010 um 07:38 Uhr von Forentroll
1. Jein
2. Jein.
3. Sie wird bezahlt, wenn du den Wagen lenkst. Wenn du aber nur Beifahrer bist oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt - und nicht Arbeitsunterlagen studierst - nicht. Hier gibt es ein BAG-Urteil um Thema Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG vom 11.07.2006 (9 AZR 519/05).
Evtl. gilt für ein Tarifvertrag in dem dieses geregelt ist.
Erstellt am 21.05.2010 um 12:17 Uhr von Raspberrybomb
mh "jein", wo kann ich den etwas zu Punkt 2 nachlesen? Wo wird das geregelt?
Den ich dachte immer, dass die Zeit bezahlt wird. Zumindestens haben die anderen Betriebsratsvorsitzende mir das immer gesagt.
Es ist nur etwas ärgerlich wenn man von 8 Tagen 2 Tage Frei hat und einen davon zum GBR fährt. (die nicht in meiner Einrichtung statt findet sondern eine halbe Stunde fahrtzeit entfernt ist)