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Fahrtzeit zum BR und GBR als Vorsitzender

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Raspberrybomb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe schon einiges gelesen aber nicht wirklich verstanden oder es ging um die Fahrtkosten.

Zu mir, ich arbeite im Schichtdienst (Pflege). Falls es wichtig sein sollte ich habe eine 0.5 Stelle und bin Vorsitzener unseren BR. Meisten habe ich Frei, wenn BR und GBR sind.

  1. Wird die Fahrtzeit zum BR bezahlt?
  2. Wird die Fahrtzeit zum GBR (der weiter weg ist) bezahlt?
  3. Falls sie bezahlt, wird muss ich fahren oder kann oder reicht es wenn ich Befahrer bin?

mfg

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Community-Antworten (2)

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Forentroll

21.05.2010 um 09:38 Uhr

  1. Jein
  2. Jein.
  3. Sie wird bezahlt, wenn du den Wagen lenkst. Wenn du aber nur Beifahrer bist oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt - und nicht Arbeitsunterlagen studierst - nicht. Hier gibt es ein BAG-Urteil um Thema Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG vom 11.07.2006 (9 AZR 519/05).

Evtl. gilt für ein Tarifvertrag in dem dieses geregelt ist.

R
Raspberrybomb

21.05.2010 um 14:17 Uhr

mh "jein", wo kann ich den etwas zu Punkt 2 nachlesen? Wo wird das geregelt?

Den ich dachte immer, dass die Zeit bezahlt wird. Zumindestens haben die anderen Betriebsratsvorsitzende mir das immer gesagt. Es ist nur etwas ärgerlich wenn man von 8 Tagen 2 Tage Frei hat und einen davon zum GBR fährt. (die nicht in meiner Einrichtung statt findet sondern eine halbe Stunde fahrtzeit entfernt ist)

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