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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildene Vollmitglied im BR

B
Baerenfell
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns wurde ein Betriebsrat gewählt. Wir sind 53 Angestellte im Betrieb, inkl Azubis. Eine Kandidatin ist zur Zeit noch in der Ausbildung. Es war nur ein Mann bereit sich wählen zu lassen, so dass er sofort ohne Wahl in den BR gerutscht ist, ist das korrekt? Darf die Auszubildene dann ein drittel des Br besetzen?

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Community-Antworten (3)

S
sueton

21.05.2010 um 03:11 Uhr

Ich hoffe doch aber schon,daß er auf den Stimmzetteln auftauchte?!Qua Akklamation "rutscht" keiner mal so eben auf Zuruf in den BR,auch wenn er nur seine eigene Stimme brauchte! War die Azubine wählbar und hat die nötigen Stimmen erhalten,ist sie drin.

F
Forentroll

21.05.2010 um 08:59 Uhr

Aua, schreib ich nur! Ich hoffe, dass wie sueton geschrieben hat, dass ordnungsgemäß gewählt wurde.

Außerdem finde ich es kurzfristig gedacht, dass sich eine Azubine hat aufstellen lassen. Denn hat sie sich den überlegt, was nach der Ausbildung ist. Nur die JAV hat einen Anspruch auf Übernahme. Sie nicht. Es ist so wie ein befristeter Vertrag. Es gibt keine Verlängerung. Jeder AG würde doch gerne so eine Person abservieren, wenn es um die Übernahme nach der Ausbildung geht.

N
nicoline

21.05.2010 um 15:09 Uhr

Forentroll, Nur die JAV hat einen Anspruch auf Übernahme. Sie nicht. Du solltest Dir den § 78a BetrVG vielleicht doch noch einmal genau durchlesen!

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