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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfrage bezüglich Ersatzmitglied

W
Wynton_Rufer
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich eines Ersatzmitglied/Vollwertiges BR Mitglied

Ausgangslage: Wir haben ein 15er Gremium und hatten bei der Wahl vier Wahllisten. Ein ehemaliges "Vollmitglied" hatte sich bei der letzten Wahl aus verschiedensten Gründen "nur" als Ersatzmitglied in unserer Liste (11 MA) aufstellen lassen.

Von unserer Liste kamen dann 5 Leute in den BR. Das Ehemalige Vollmitglied war dann das erste Ersatz(Nachrücker)mitglied.

Jetzt ist ein Vollmitglied von unserer Liste aus der Firma ausgeschieden und das Ersatzmitglied würde ja jetzt nachrücken.

Aus familiären Gründen würde das Ersatzmitglied aber gerne weiter nach hinten rücken in der Liste (z.B. letzte Position).

Ist dies möglich, oder muss sie komplett verzichten?

23008

Community-Antworten (8)

G
ganther

06.11.2019 um 15:05 Uhr

man kann sich nicht als Ersatz aufstellen lassen? Ich hoffe da ist damals alles richtig gelaufen und er war nur auf Platz 6 der Liste. Und nun hat er auch kein Wahlrecht. Er rückt nach und kann nun ggf. nur vollständig auf sein Amt verzichten. Ein bisschen schwanger gibt es nicht

W
Wynton_Rufer

06.11.2019 um 15:12 Uhr

@ganther

ja, es ist richtig gelaufen und derjenige war auf Platz 6 der Liste

K
krambambuli

06.11.2019 um 15:15 Uhr

Wieso fämiliäre Gründe? Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt.

Ansonsten stimme ich ganther zu.

W
Wynton_Rufer

06.11.2019 um 15:24 Uhr

@Krambambuli

klar findet diese in der Arbeitszeit statt. Aber es gibt auch einige Reisetätigkeiten als BR, zumindest bei uns.

Schonmal was von kleinen Kindern und evtl. pflegebedürftigen Familienmitgliedern gehört? Und wenn man dadurch viel und lange unterwegs ist, beist sich das etwas.

Also hilft nur ein kompletter Verzicht. Ok

C
Catweazle

06.11.2019 um 16:24 Uhr

Schon mal was von Verhinderung gehört? Dieses Wort ist wohl für Leute denen BR-Arbeit außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit nicht möglich ist erfunden worden.

C
celestro

06.11.2019 um 16:43 Uhr

naja ... die Anderen sollen die Arbeit machen und man selbst ist immer nur verhindert? Aber Ersatz-BRM kann man sein?

P
paula

06.11.2019 um 17:02 Uhr

Schönwetterersatz auf der Suche nach Kündigungsschutz?

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Wynton_Rufer

08.11.2019 um 11:42 Uhr

@paula:

definitiv: NEIN

Der Mitarbeiter war jahrelanges BR Mitglied und hat dort auch gute und wichtige Arbeit geleistet. Nur eben aus bestimmten Gründen ist es nicht mehr möglich ständiges Mitglied zu sein wegen den Reisen etc. Daher diesmal in der Liste weiter hinten. Diesmal sind nur mehr Leute von der Liste in den BR gekommen als bei der letzten Wahl. Wenn man also vorher gewusst hätte, wäre man schlauer ;-)

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