Rücktritt eines BR-Vollmitglied und Nachrücker
Hallo K&K, ein BR-Vollmitglied will augrund seiner Künduígung den BR verlassen. Was hat der BR zu beachten (Beschlüsse, Rücktrittserklärungen etc.)? Was ist, wenn das erste Ersatzmitglied nicht Vollmitglied werden will? Danke für die Antworten. Gruß Jens
Community-Antworten (1)
11.11.2006 um 15:34 Uhr
Wer den Betrieb verlässt ist auch nicht mehr im BR. Ein BRM kann jederzeit formlos zurücktreten. Dann rückt das erste Ersatzmitglied nach und wird ordentliches Mitglied, auch wenn es nicht will. Als einzige Möglichkeit bleibt der Rücktritt. Dann ist es aber auch kein Ersatzmitglied mehr.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Nachrückerbestellung - wer für wen?
ÄlterHallo, habe eine Frage. Bin Betriebsratsvorsitzende seit letzten Mai. Bei uns gab es Listenwahl mit insgesamt 7 Listen. Von einer bestimmten Liste kommen drei Vollmitglieder. Einer davon hatte
Anfrage bezüglich Ersatzmitglied
ÄlterHallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich eines Ersatzmitglied/Vollwertiges BR Mitglied Ausgangslage: Wir haben ein 15er Gremium und hatten bei der Wahl vier Wahllisten. Ein ehemaliges "Vollm
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Ersatzmitglied übernimmt Aufgaben des BR. Geht das?
ÄlterLiebe BR-Kollegen, Frage zu Ersatzmitgliedern: wir hatten letzthin unsere Betriebsversammlung. Vorab trafen sich alle Vollmitglieder um darüber noch kurz zu sprechen. Dabei war auch ein Ersatzmitglie