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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildene in den BR?

W
Wolti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bekomme gerade die Frage, ob sich auch Auszubildene auf die Wahlvorschlagsliste setzen lassen können. Also die Frage, können auch auszubildene über 18 Jahre in den BR gewählt werden?

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Community-Antworten (4)

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rolfo

02.03.2010 um 17:31 Uhr

Ja, alle Mitarbeiter über 18 Jahre und nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit

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Sissi

02.03.2010 um 17:33 Uhr

Laut unserem Rechtsanwalt ja, sofern keine Jugend- und Auszubildendenvertretung (also eine Interessenvertretung der jugendlichen Beschäftigten unter 18 und der Auszubildenden unter 25 Jahren) gewählt wird, sie müssen halt am Wahltag schon 6 Monate im Betrieb sein

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Wolti

02.03.2010 um 17:38 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten !!!! :-))

Wir haben eine Jugend- und Ausbildungsvertretung und er ist über 6 Monate in der Unternehmung. Die Amtszeit - bei einer Wahl - würde aber doch mit bestehender Prüfung enden, denn zu diesem Zeitpunkt endet doch auch das Ausbildungsverhältnis - oder ? Bedeutet er wäre nur Mitglied auf Zeit - oder ?

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ridgeback

02.03.2010 um 17:46 Uhr

Wolti, dazu siehe, § 78a 2.

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