W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung - Darf ein ständig eingesetzter Leiharbeiter daran teilnehmen?

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein ständig eingesetzter Leiharbeiter an einer Betriebsversammlung Teilnehmen??? Vielen Dank für Eure Hilfe.

4.03501

Community-Antworten (1)

P
pitsieben

15.12.2009 um 15:12 Uhr

@ Tulpe, ja, siehe § 14 AÜG Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (1)Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers.

(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Sie sind berechtigt, die Sprechstunden dieser Arbeitnehmervertretungen aufzusuchen und an den Betriebs- und Jugendversammlungen im Entleiherbetrieb teilzunehmen. Die §§ 81, 82 Abs. 1 und die §§ 84 bis 86 des Betriebsverfassungsgesetzes gelten im Entleiherbetrieb auch in bezug auf die dort tätigen Leiharbeitnehmer.

Ihre Antwort