Erstellt am 20.05.2010 um 13:00 Uhr von Dielöwin
Hallo Helga
erstmal Glückwunsch zu Deiner Wahl :) So dann mal noch ein paar Fragen meinerseits:
Wieviele BRM seit ihr?
Wieviel Beschäftigte?
Denn von der MA Zahl hängt ab ob ihr einen rechtlichen Anspruch auf eine Freistellung habt die dann beim AG beantragt werden muß
Erstellt am 20.05.2010 um 13:00 Uhr von rkoch
So viel Zeit wie nötig ist um Deine Arbeit zu erledigen.
Klingt doof, ist aber so.
§37 (2) BetrVG:
Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Es zwingt Dich aber auch niemand die Arbeit allein zu machen! Der BR kann jedem einzelnen BRM Aufgaben der Geschäftsführung zuteilen. Ob Dein Chef dann glücklicher wäre bliebe abzuwarten.
Erstellt am 20.05.2010 um 13:44 Uhr von Lolly
Hallo Helga,
das haben wir unserem Vorgesetzten in die Hand gedrückt...
http://www.betriebsrat.com/downloads/02_neuimbetriebsrat/informationsblattvorgesetzte.pdf
LG
Lolly
Erstellt am 20.05.2010 um 17:27 Uhr von Immie
@Helga
Dann lern doch ausserhalb... BR1, BR2, BR3, Arbeitsrecht1, Arbeitsrecht2, Vorsitz,
Mitbest Arbeitszeit, Mitbest soziale Angelegenheiten, BEM, Verhandlungsführung...
und und und