Erstellt am 20.05.2010 um 11:17 Uhr von rkoch
Der BR kann rechtswirksam mit dem AG gar keine Lohnerhöhungen aushandeln! §77 (3) BetrVG!
In diesem Sinne werden derartige Sachen i.d.R. in ein gebündeltes Vertragsangebot an die AN gemäß § 140 BGB umgedeutet. Sofern der AG tatsächlich Arbeitsverträge abgeschlossen hat die zwischen TV-AN und Nicht-TV-AN unterscheiden kann der AG dieses Vertragsangebot auch nur an die Nicht-TV-AN machen, das ist zulässig. Die TV-AN bekommen dann nichts. Allerdings sollten diese mit der GEW in die Spur kommen und etwas unternehmen. Wenn sie das nicht tun sind sie selber schuld. Vor Gericht erzwingen können sie IMHO nichts.