Erstellt am 19.05.2010 um 22:43 Uhr von HelpAtze
@Golfer
Bist Du hohl?
Klar kann man direkt antworten. Mache alle.
Ich mach so
Klicks Du auf Frage.
Siehst Du Butten unten.
Kucks Du. Steht drauf "Neue Antwort".
Klicks Du.
Kannst Du Antworten.
Null Problem
Wenn Du gleich voll aggressiv bist
such neues Forum.
Besser für uns und Du must nicht ärgern Dich
SP: Danke für hilfe sagen geht auch mit Butten "Neue Antwort"
Erstellt am 19.05.2010 um 22:46 Uhr von kullerkes
Hallo,
Dies ist ja ein forum und mann bekommt tipps und du hast doch in deine erste frage stellung schon eine antwort bekommen.
Teil die arbeit aus zwischen dir und dein stellvertreter und schriftführer so hat jeder was zutun und wenn es immer noch nicht hilft dann wende dich vertrauensvoll an deiner Gewerkschaft die hilft sehr gerne weiter mann muss sich nur melden.
Du solltes mal die anderen beiträge lessen da siehst du das es sehr viel hilfestellung und sehr gute tips gibt, also nich zu schnell urteilen und lass den anderen auch zeit zum antworten.
lg...Kullerkeks
Erstellt am 19.05.2010 um 23:15 Uhr von pirat
Erstellt am 20.05.2010 um 08:52 Uhr von Pfälzer
@golfer
wenn ihr so zugebombt werdet mit AG Anträgen etc., dann sollten sich noch mehrer BRM freistellen nach § 37 Abs. 2 BetrVG - Begründung : aktuelle Arbeitssituation des BR;
dann als erstes Anträge mit Fristen aussortieren und bearbeiten; für alles was keine Fristen hat kann man ein Schreiben an AG machen : ".... vielen Dank für Ihr Schreiben / Antrag / Anfrage etc. vom ...
Aufgrund der aktuellen Arbeitssituation kann der BR heute nicht detailliert Stellung nehmen. Wie werden das Thema (z.B. Überstundenantrag) zu gegebenr Zeit im BR behandeln. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen das zu lange dauert. Für diesen Fall könnte der BR zur schnelleren Bearbeitung einen rechtssichen Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Im Übrigen fordern wir Sie dringend auf, neben den Vorschriften des BetrVG für die personellen Einzelmaßnahmen insbesondere auch die Mitbestimmungsrechte des BR gem. § 87 BetrVG zwingend zu beachten." mfg BR