Arbeitszeit eines teilfreigestellten (0,5 VK) BR-Mitgliedes - Was passiert mit meinen MEHRStunden der BR/GBR-Tätigkeit?
Hallo liebe Mitstreiter, ich bin teilfreigestelltes BR/GBR-Mitglied mit 0,5 VK. Die anderen 0,5 VK bin ich auf Station (Krankenhaus) im Schichtbetrieb tätig. Durch massig anfallende BR/GBR-Tätigkeit kommt es bei mir zu erhöhter Mehrarbeitszeit. Meine Abteilungsschwester hat jetzt Schwierigkeiten meine Mehrstunden "anzuerkennen" und sie als Überstunden zu werten. Ich schreibe auf meiner Arbeitszeitkarte alle anfallenden Stunden für die BR/GBR-Tätigkeit auf und zusätzlich habe ich noch einen Dienstplan auf der Station, worin ich meine Mehrarbeit im BR/GBR anzeige und dokumentiere. - Meine Vorgesetzte (Station) rechnet jetzt nur noch die Stunden auf Station aus, die Stunden der BR/GBR-Tätigkeit berücksichtigt Sie nicht. Das ist meiner Meinung nach Falsch!!!Was passiert mit meinen MEHRStunden der BR/GBR-Tätigkeit?- als Anmerkung ich bin erst seit kurzem im Amt. Danke vorab für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
19.11.2007 um 11:00 Uhr
Hallo klinik, hier greift der § 37 Abs. 3 BetrVG und lese auch bitte den Kommentar von Däubler dazu (ab Rn 55).
19.11.2007 um 11:01 Uhr
@klinik BR/GBR-Tätigkeit kann in der Regel keinerlei Mehrarbeit verursachen - nur die "normale" Arbeit. Du musst Deine "normale" Arbeit reduzieren - dann kann Dir Deine BR-Arbeit in Freizeitausgleich bis zu Deiner vertraglich geschuldeten Stundenleistung in Freizeit abgegolten werden. Aber mehr geht auch nicht - Stichwort: § 78 BetrVG!
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