Erstellt am 19.05.2010 um 10:57 Uhr von ridgeback
JoeFrazer,
krank bedeutet nicht gleichzeitig, dass man arbeitsunfähig ist.
Wenn sich jemand während der AU wieder arbeitsfähig hält, steht dem nichts im Wege, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Man ist auch versichert. Die Aussagen waren richtig bei der BG
Im Falle, das man am nächsten Tag bemerkt das es zu früh war und doch weiter AU ist, muß man eine neue AU-Bescheinigung vorlegen.
Der Chef kann während der AU nichts anordnen, im Zweifelsfall kann er die AU durch den MDK überprüfen lassen.
Erstellt am 19.05.2010 um 11:29 Uhr von geploeg
Daher steht ja auch auf jeder AU "voraussichtliche Dauer der AU"...
Wobei der AG hier durchaus eine Sorgfaltspflicht hat.
Erstellt am 19.05.2010 um 11:55 Uhr von peters
Allerdings arbeitet man dann nicht "während der AU".
Korrekt ist, dass man sich beim Arbeitgeber wieder gesund meldet und arbeiten geht.
Ansonsten so, wie ridgeback es beschrieben hat.
Wenn offensichtlich ist, dass die Erkrankung aber weiterhin besteht (triefende Nase...), kann der Arbeitgeber ihn aber nach Hause schicken, um ihn selbst und die Kollegen zu schützen.
Erstellt am 19.05.2010 um 14:01 Uhr von Bubie
wenn man sich gesund fühlt, kann man wieder arbeiten gehen, aber ein arzt weiß es sicher besser, zumal er nach der krankheit meist noch einen kleinen erholungszeitraum berücksichtigt, damit es nicht zu einen rückfall kommen kann.
wenn man arbeiten geht und noch nicht richtig gesund ist und es dadurch zu einem unfall kommt, dann könnte es versicherungstechnisch eventuell probleme geben, weil die einem eine mitschuld zusprechen könnten.
würde meinen arzt befragen, was er davon hält und arbeiten gehen, wenn ich micht wirklich wieder gut fühle..
mfg
bubie